• Danke das mach ich. Mir bekannt. Ich weiss immer nur nicht akut oder chron? Wenn im Brief nichts steht, sondern nur hohe Kreawerte vorhanden sind!

    Oder z.B. hatte Pat v. 2J. auch schon hohes Krea und jetzt auch. Aufwand wäre da, Diuretika. Aber Arzt hat nichts geschrieben. ????

    Dann kodier ich von mir aus: das akute NI!

    Oder???

    Vielen lieben Dank u. schönes WE

  • Hallo Ratefuchs,

    ein akutes Nierenversagen zeichnet sich dadurch aus, das sich die Nierenfunktion akut verschlechtert. Relevanter Laborwert hierfür ist das Kreatinin oder auch die Urinmenge (eine genaue Erfassung der Stundendiurese findet aber meist nur auf den Intensivstationen statt), unter N17 finden Sie beschrieben, in welcher Weise sich die Krea-Werte verändert haben müssen, um ein ANV und wenn es vorliegt, welches Stadium, kodieren zu können.

    Nach meinem Verständnis erfordert ein akutes Nierenversagen auch ein akutes Vorgehen, also Flüssigkeitsgabe, ggf. Diuretika, ggf. auch das Absetzen von Diuretika, da diese über einen längeren Zeitraum genommen gerne nephrotoxisch wirken können. Zudem sollte das Krankheitsbild im Brief erwähnt sein.

    Sind die Krea-Werte gleichbleibend hoch ohne eine akute Verschlechterung gemäß Vorgaben zu N17, ist eher an ein chronisches Nierenversagen zu denken. Dafür ist dann die glomeruläre Filtrationsrate (GFR) anzuschauen, die Auskunft darüber gibt, welches Stadium des CNV vorliegt. Dafür gerne mal die Definition nachlesen, ab wann eine Erkrankung als chronisch gilt. Gibt es in der Liste der gemessenen GFR-Werte einen Ausreißer nach unten, der nicht zu den anderen Werten passen will, bitte den Krea-Wert zu dem Zeitpunkt anschauen, evtl. liegt ein akutes NV vor. Auch diese Diagnose sollte im Brief erwähnt sein.

    Nochmals der Verweis auf die Hinweise zu N17 und N18 im Buch.

    Gruß

    Zwart

    Einmal editiert, zuletzt von Zwart (17. Mai 2019 um 09:01)

  • Vielen lieben Dank

    Die Kriterien sind alle vorhanden. Mein Problem: in der Briefen ist oft nichts beschildert und ich suche herauszufinden, was ich eigenständig ohne ärztl. Diagnose/ohne Arzt kodieren darf. Das akute müssen wir bei uns anhand Kriterien u. Kurve selbst kodieren! Richtig?

    Weiß bitte jemand den passenden ICD für Kontrakturen Hand, Fuß,..Pflegefall im Buch sind so viele Möglichkeiten: mit u. Ohne Gelenk.??? Nichts im Brief.

    Aufwand hab ivh immer!

    Vielen lieben Dank

  • Hallo ratefuchs,

    Weiß bitte jemand den passenden ICD für Kontrakturen Hand, Fuß,..Pflegefall im Buch sind so viele Möglichkeiten: mit u. Ohne Gelenk.??? Nichts im Brief.

    es gibt hier sicherlich einige Kodierer, die sich als täglich als Ratefüchse versuchen. Hier hilft nur den Ärzten/Ärztinnen und auch den Schwestern/Pflegern "auf den S..." gehen. Nur diese können die korrekte Diagnose benennen, bzw. die Pflege eine entsprechende Dokumentation liefern, die eine Zuordnung möglich machen. Einen 0815-Kode für eine "unbestimmte" Kontraktur gibt es glaub ich nicht.

    MfG findus

  • Guten Morgen,

    Sie machen daraus (im besten Fall ein Beispiel für schlechte Dokumentation auf der Fortbildung der Pflege) erst einmal gar nichts.

    Bspw. Gelenkkontrakturen sind unter M24.5- gelistet, Muskelkontrakturen unter M62.4-.

    So fern kein spezifischer Aufwand dokumentiert ist, ist es eine Randerscheinung ohne Bedeutung.

    Ist ein Aufwand beschrieben, kann man weitersehen.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo ich bin gerade in einer Weiterbildung als Kodierfachkraft . In unserer Lerngruppe sind wir uns bei einer Übungsaufgabe nicht einig und ich finde aber auch nicht die entsprechende Literatur.

    Pat. in Psychosomatik entwickelt am am Abend vor Entlassung Temperaturen von größer 38 Grad, auskultatorisch auffällig. Am Tag der Entlassung wird Röntgen gemacht und eine Pneumonie festgestellt. Pat. möchte aber nach Hause und dort mit Antibiotikatherapie beginnen. Da keine Selbstgefährdung vorliegt wird er entlassen. Darf man Pneumonie als ND kodieren oder nicht, da es aus meiner Sicht keinen Einfluss auf das Patientenmanagement hat. Wo kann ich Literatur darüber finden. Vielen Dank

  • Guten Morgen,

    in meinen Augen ist die Kodierung als ND gerechtfertigt, auch wenn ich mich bei einem Nachweis einer Pneumonie mit der Entlassung nach Diagnosestellung schwer tue, aber ich bin auch kein Arzt. Ganz streng nach DKR hatten Sie einen diagnostischen Aufwand, denn aufgrund des Auskultationsbefundes und der erhöhten Temperatur haben Sie ein Röntgen durchgeführt bei vermutlich Vd. a. Pneumonie (oder zumindest Bronchitis.) Dieses wäre doch ohne die entsprechende Klinik nicht erfolgt, oder? (also keine Routineuntersuchung)

    Wenn diese wirklich im Röntgen nachgewiesen wurde, dann handelt es sich ja auch nicht mehr um einen Verdacht, bei welchem nur bei entsprechend eingeleiteter Therapie die Kodierung gerechtfertigt wäre. Eine entsprechende Therapie wäre natürlich schön gewesen.

    Liebe Grüße, Cyre

  • Hallo,

    ich halte das Beispiel für extrem konstruiert und medizinisch kaum vorstellbar.

    Bei einer psychosomatischen Behandlung kann ja eigentlich nicht die Selbstgefährdung das entscheidende Kriterium zur Festlegung der Entlassfähigkeit sein...

    Aber formal (der Sachverhalt ist heilig ), hätten Sie in Ihrem Beispiel einen diagnostischen Aufwand mit Pneumonienachweis

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    sehe ich im Ergebnis so wie Herr Breitmeier.

    Hinsichtlich der Selbstgefährdung: Formal ist das eine Entlassung gegen ärztlichen Rat. Entscheidend ist jedoch nicht die Selbstgefährdung, sondern die Frage, ob der Patient bzgl. der Folgen seines Handelns hinreichend einsichtsfähig ist.

    Wenn dies der Fall ist, kann er auch entlassen werden. Das ist jedoch eine gänzlich andere Frage und hat mit der Kodierbarkeit der Pneumonie in der geschilderten Situation nichts zu tun.

    Viele Grüße

    Medman2