Guten Tag zusammen,
es kommen vermehrt zu Entscheidungen durch externe Gutachten aus Aktenlage, dass ein Patient ab Tag X (meistens 10-14 Tage) tagesklinisch hätte behandelt werden können. Jetzt gibt es natürlich zahleiche Argumente die für oder gegen diese Entscheidung sprechen. Ich weiß, dass organisatorische Gründe nicht berücksichtigt werden , jetzt kommt trotzdem meine Frage
Bei einem speziellen, stationären DBT-Setting gäbe es ja nur die Möglichkeit den Klienten an eine Tagesklinik zur Weiterführung der DBT anzumelden. Dieser direkte Übergang ist vor allem aus organisatorischen Gründen nicht möglich (fehlende Kapazität, Warteliste, Fahrzeit bei Patienten aus einem anderen "Einzugsgebiet" usw.). Aber der Patient ist auch nicht "stabil" genug für eine Entlassung zum genannten Zeitpunkt im Gutachten... Bei einer vorzeitigen Entlassung würden wir den bisherige Therapieerfolg torpedieren...
Was sind ihre Gedanken dazu?