negatives MDK - Gutachten

  • Guten Tag zusammen,

    es kommen vermehrt zu Entscheidungen durch externe Gutachten aus Aktenlage, dass ein Patient ab Tag X (meistens 10-14 Tage) tagesklinisch hätte behandelt werden können. Jetzt gibt es natürlich zahleiche Argumente die für oder gegen diese Entscheidung sprechen. Ich weiß, dass organisatorische Gründe nicht berücksichtigt werden , jetzt kommt trotzdem meine Frage :)

    Bei einem speziellen, stationären DBT-Setting gäbe es ja nur die Möglichkeit den Klienten an eine Tagesklinik zur Weiterführung der DBT anzumelden. Dieser direkte Übergang ist vor allem aus organisatorischen Gründen nicht möglich (fehlende Kapazität, Warteliste, Fahrzeit bei Patienten aus einem anderen "Einzugsgebiet" usw.). Aber der Patient ist auch nicht "stabil" genug für eine Entlassung zum genannten Zeitpunkt im Gutachten... Bei einer vorzeitigen Entlassung würden wir den bisherige Therapieerfolg torpedieren...

    Was sind ihre Gedanken dazu?

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo,

    §39 SGB V:

    weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann...

    Meine Meinung war schon immer das tagesklinische Konzepte generell von stationären trennbar sein sollte, ich hoffe Ihr versteht wie ich das meine, also gar nicht als "Alternative" zur Verfügung stünde.

    MfG

    rokka

  • Das kommt ja nicht ganz unterwartet. Der Unterschied zwischen stationär und teilstationär liegt in der medizinischen Notwendigkeit der Übernachtung. Wenn man das konsequent anwendet, wird es in einigen Fachgebieten eng. Daß in der Realität kaum ein tagesklinisches Angebot existiert, ist eine Wiederholung der nicht vorhandenen ambulanten Alternative, aber das hat das BSG schon vor langer Zeit ausgehebelt.

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke