Zitat.....
Auch wenn wir das Geld auf KH-Seite nicht einklagen müssen....
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Gruß
merguet
Also das mit dem nicht einklagen bezweifle ich erheblich. Ich habe diese Woche mit einem überörtlichen Sachgebietsleiter einer großen Kasse telefoniert. Er meinte dass "die ganzen Änderungen z.T. eh nicht BSG tauglich wäre... was würde passieren, wenn die Kassen trotzdem einfach aufrechnen, dann müsste das Krankenhaus trotzdem klagen und im schlimmsten Fall geht es dann weiter wie gehabt." Man fühlt sich halt derzeit mit dem BSG recht sicher.
Wenn man es so sieht könnte die Kasse damit sogar recht behalten, kann dann zwar sein, dass das Kh im Klagefall recht bekommt, da die Richter aber eine Amtsermittlungspflicht haben, müssten Sie die Fälle inhaltlich prüfen. Zudem wäre es interessant wir der holde 1. Senat sich dazu aufstellen wird.
Also ich persönlich glaube dass das in weiten Teilen (MDK Reform) weiter geht wie bisher und dass letztendlich nur die Sanktionen (in welcher Form auch immer) gegen die Krankenhäuser hauptsächlich greifen werden.