MDK-Reformgesetz - Referentenentwurf 03.05.2019

  • Zitat

    .....

    Auch wenn wir das Geld auf KH-Seite nicht einklagen müssen....

    ....

    Gruß

    merguet

    Also das mit dem nicht einklagen bezweifle ich erheblich. Ich habe diese Woche mit einem überörtlichen Sachgebietsleiter einer großen Kasse telefoniert. Er meinte dass "die ganzen Änderungen z.T. eh nicht BSG tauglich wäre... was würde passieren, wenn die Kassen trotzdem einfach aufrechnen, dann müsste das Krankenhaus trotzdem klagen und im schlimmsten Fall geht es dann weiter wie gehabt." Man fühlt sich halt derzeit mit dem BSG recht sicher.

    Wenn man es so sieht könnte die Kasse damit sogar recht behalten, kann dann zwar sein, dass das Kh im Klagefall recht bekommt, da die Richter aber eine Amtsermittlungspflicht haben, müssten Sie die Fälle inhaltlich prüfen. Zudem wäre es interessant wir der holde 1. Senat sich dazu aufstellen wird.

    Also ich persönlich glaube dass das in weiten Teilen (MDK Reform) weiter geht wie bisher und dass letztendlich nur die Sanktionen (in welcher Form auch immer) gegen die Krankenhäuser hauptsächlich greifen werden.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Ductus,

    ich kann ihre Einschätzung nicht teilen. Zum einen ist so eine Gesetzentwurf besser, als gar nichts zu tun. Zum Anderen haben sich auch die Krankenkassen zunächst mal an geltendes Recht zu halten. Und sie haben sich bei der Politik und dem derzeitigen Bundesgesundheitsminister bereits nicht gerade beliebt gemacht. Und zumindest der aktuelle Bundesgesundheitsminister stellt auch bei jeder Gelegenheit dar, dass die Politik sich das Ignorieren ihrer klar formulierten Ziele nicht gefallen lassen wird und wenn man im ersten Schritt das Ziel nicht erreicht entsprechend nachsteuern wird. Die Krankenkassen würden sich selbst keinen Gefallen tun, wenn sie das Gesetz oder wesentliche Teile ignorieren wollten.

    Schönen Tag

  • Hallo zusammen,

    das Gesetz ist ja noch nicht in Stein gemeißelt, oder? Außerdem soll es den Sozialgerichten auch in 2020 nicht langweilig werden (Ironie aus).

    Trotz aller tollen Inhalte im Entwurf halte ich es für unabdingbar den Krankenhäusern endlich wieder eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen, würde die Arbeit auf beiden Seiten mal wieder etwas einfacher und vielleicht auch friedvoller machen. Sonst machen nur die Juristen weiter ihren Reibach!!!

    VG

    Sebastian

  • Hallo nochmal,

    ehrlich gesagt will ich lieber einfacheres Abrechnungssystem und ansonsten klare Regeln für alle bei der Kodierung ohne Auslegungsmöglichkeiten(die typischen Probleme sind doch schon ewig bekannt!!!) , so dass der ggf. nochmal prüfende neutrale Gutachter auch nicht anzweifelbar seine Einschätzung eindeutig nachvollziehbar äussern kann und somit gar kein Widerspruch nötig ist. (denn dann läge das Problem ja nur noch an mangelnder Dokumentation, was schlicht weg Schuld des KH wäre)

    MfG

    rokka

  • Hallo ductus,

    da hilft dann nur konsequentes Einfordern der Verzugszinsen und ggf. eine konzertierte Aktion, bei der fällige Abrechnungen direkt beklagt werden, habe ich in der Vergangenheit in Einzelfällen bereits mehrfach gemacht und dadurch zumeist eine Änderung des Zahlungsverhaltens der KK herbeiführen können, weil die Gerichte diesen dann die Kosten auferlegt haben. Aber Sie haben natürlich Recht, dass die KKen so das Verrechnungsverbot de facto unterlaufen können und den KH damit wieder den schwarzen Klagepeter zuschieben... hier wäre es sicher sinnvoll, durch entsprechende Maßnahmen den Druck zur fristgerechten Zahlung zu erhöhen.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo zusammen,

    ich halte die Fiktion des unabhängigen, objektiven Gutachters für ein Problem. Derzeit sind für den MDK die eigenen oder dazu gekaufte Wölfe unterwegs. Und zu Weihnachten bekommen die dann alle ein hübsches Schafffell übergestülpt. Und dann geht`s vermutlich trotzdem weiter wie bisher. Bei uns sind heute mindestens 80% der MDK-Gutachten strittig, und ein größerer Teil davon geht zur Klage, nicht wenige Fälle werden gewonnen. Durch das Streichen des K und das Überstülpen des Schafffells wird nichts besser werden. Diese von den Kassen bisher akzeptierte, genutzte und unterstützte Fehlkodierung durch den keineswegs unabhängigen MDK ist bisher weder strafrechtlich gefaßt noch wirtschaftlich sanktioniert. Und auch im Referentenentwurf wird dieses Problem nicht addressiert. Hier sollte nachgebessert werden. Es sollte auch eine Sanktionierung der Kassen geben, wenn ungerechtfertigt Kodierung geändert oder Verweildauern gekürzt werden. Gleich lange Spieße, bitte!

    Gruß

    M.

  • Hallo McClane,

    die AWP zu Lasten der Kasse greift doch auch, wenn sich die Abrechnung im Klageverfahren als korrekt herausstellt!? Damit gibt es bereits einen Spieß (der zumindest zwischenzeitlich auch wieder vermehrt sticht). Ob man da jetzt wegen der nun angedachten Strafzahlungen der KH das Ganze in beide Richtungen ausgestalten soll, halte ich für kaum begründbar, die KKen haben schließlich bei Einleitung der Prüfungen einen begrenzten Informationsstand, während die KH alle Infos besitzen um theoretisch eine korrekte Kodierung vorzunehmen (ich erlebe es in meinen Fällen auch immer wieder, dass KH im Rahmen der Klagevorbereitung Fehler ihrer eigenen Kodierung einräumen).

    Interessanter wäre vielmehr die Frage einer eigenen Haftung des MD(K) für objektive Falschgutachten, wenn er eben zukünftig eigenständig sein soll. Dies würde dann auch einen entsprechenden Incentive setzen, objektiv zu bewerten...

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,

    ...Fehlkodierung KH, Fehlkodierung MDK...und beide haben aber ja doch irgendwie je nach Auslegung recht. Politik,DIMDI und INEK müssen endlich zugeben dass wir Deutschen uns in Sachen KH-Abrechnung wohl etwas verzettelt oder besser schon verrannt haben, "pauschal" ist hier schon lange nichts mehr. Vllcht. sollte man das erstmal ändern, denn McLane hat recht, warum sollten die gleichen Gutachter jetzt anders begutachten?! 1. müssten einige dann zugeben dass Sie wohl doch nicht so neutral bewertet haben (gabs etwas Druck von einer Seite? oder Belohnung?) 2. kenne ich einige MDK-Kollegen die sich tatsächlich das Gemeinwohl auf die Fahne geschrieben haben und somit Ihre Meinung in Streitfällen ja weiterhin legitim ist und wie oben gesagt je nach Auslegung ja auch nicht ganz falsch...

    Das Problem wird wieder nicht an der Wurzel gepackt sondern nur Triebe gestutzt.

    Und mal anderer Aspekt, in Deutschland sind Arbeitsplätze heilig, und davon wurden in den letzten Jahren systembedingt ja nun etlich viele geschaffen...stelle sich mal einer vor wenn es einfacher würde...(und da geht bis in die IT-Branche und Papierindustrie)

    MfG

    rokka

  • Hallo zusammen,

    wie sehen Sie denn die zukünftig eingeschränkten Möglichkeiten der Rechnungskorrektur auch bei Fällen die nicht in der Abrechnungsprüfung sind.

    Lese ich den Entwurf richtig, dass wir dann eigentlich nur noch einen Schuss frei haben und der muss ins Schwarze?

    Kodierrevisionen am Ende des Jahres werden dann wohl hinfällig

    Und die Stammdatenpflege, sowie die Generierung von E3.2/ E3.3-Leistungen um so wichtiger, da ich ja keine neue Rechnung mehr schreiben darf, falls das ind. ZE nicht gezogen wurde.

    In vielen Häusern wird im Stapel mit einer Fire and Forget Mentalität abgerechnet. Fehler werden im Nachhinein korrigiert, da müssen wohl die Abläufe angepasst werden.

    Wie sieht es mit formalen Fehlern aus, wenn zB ein prozentualer Abschlag fehlt oder falsch berechnet wurde...Pech gehabt?

    Ist eine Fallzusammenführung eine Rechnungskorrektur?

    S. Lindenau