Schönen guten Morgen,
Kodierrevisionen am Ende des Jahres werden dann wohl hinfällig
Ich nehme mal an, dass genau dies ein Ziel dieser Regelung ist. Und ich halte es für durchaus sinnvoll, dass die Krankenhäuser ihre Qualitätssicherung für die Abrechnung vor dem Versenden der Rechnung vornehmen. Inzwischen gibt es dazu ja auch schon recht brauchbare technische Lösungen. Allerdings sollte dann die dafür notwendige Zeit auch endlich mal bei den Fristen für den Datenaustausch noch §301 SGB V berücksichtigt werden, denn die Entlassanzeige, die ja aktuell die Diagnosen und Prozeduren enthält, sollte ja nach 3 Tagen rausgehen. Sinnvoll wäre sowieso eine Trennung von Entlassanzeige (= lediglich die Information: Patient wurde entlassen) und der Kodierung. Es gibt allerdings immer noch Fälle (z. B. später Eingang von Ergebnissen diagnostischer Aufträge), die inhaltlich Einfluss auf bereits durchgeführte Kodierung haben könnten.
Bei einem formalen Fehler ist die Rechnung nicht korrekt und daher auch keine "rechnungsbegründende Unterlage". Bei Fallzusammenführungen ist ja geregelt, dass die ursprüngliche Rechnung storniert wird, also auch kein Problem.
Das grundsätzlich Problem sehe ich allerdings darin, dass dem Krankenhaus weiter Pflichten hinsichtlich der Abrechnungsqualität auferlegt werden, wärend beim MDK abgesehen vom Verwaltungsrat alles beim Alten bleibt. Qualitätsvorgaben für den MDK und die Begutachtung wären angebracht, z. B. ein Facharztstandard (= Begutachtung durch einen Facharzt der zu begutachtenden Fachrichtung) schon einmal ein Anfang.
Außerdem muss verhindert werden, dass aufgrund des Aufrechnungsverbots jetzt Krankenkassen die Rechnung formal oder grundsätzlich infrage stellen, ohne den MDK einzuschalten (kommt bei einigen Kassen jetzt schon vor). Es muss klar sein, dass die Rechnung mit dem Eingang der "rechnungsbegründenden Unterlagen" fällig ist und eine Änderung im Sinne der Krankenkasse nur über eine Prüfung nach § 275 Abs 1c bzw. im Rahmen der PrüfVV möglich ist.
Wunderbaren Tag wünsche ich