Hallo zusammen,
auch hier gilt mal wieder: die Juristen werden nicht arbeitslos...
schön auch die vom Bundesrat u.a. geforderte Möglichkeit, sich über die Ermittlung der Prüfquote gerichtlich zu streiten und das dann auch direkt vor dem jeweiligen LSG ("Da Entscheidungen des Sozialgerichts bei Streitigkeiten von derartiger Tragweite in der Praxis ohnehin nur selten in Rechtskraft erwachsen, dient diese Regelung zudem der Verfahrensökonomie.").
MfG, RA Berbuir
McClane: super, dass der MDK so selektiv entscheidet, ob er rechtliche Bewertungen vornimmt oder nicht - ich bekomme regelmäßig ICD I10.0 wenn ich in einem MDK-Gutachten Urteilsfundstellen oder -zitate lesen muss - jeder Gutachter in einem Haftungsprozess würde sich da wegen Überschreitung seiner Kompetenzen eine Rüge wenn nicht gar Ablehnung einfangen. In Ihrem Fall können Sie die Kasse ja dann direkt mal auf die Entscheidung des LSG Sachsen (Urteil vom 13.02.2019, L 1 KR 315/14 via der Kollegen von Seufert) hinweisen...