MDK-Reformgesetz - Referentenentwurf 03.05.2019

  • Hallo,

    heute tagt der Gesundheitsausschuss und entscheidet über die Änderungsanträge. Seine dann heute verabschiedete (und danach veröffentlichte) Beschlussempfehlung wird dann morgen im Plenum verabschiedet.

    Schönen Tag

  • Hallo,

    soeben wurde die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses veröffentlicht (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/148/1914871.pdf) über das dann heute Abend im Bundestag in 2. und 3. Lesung entschieden wird.

    Die befürchteten Änderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf sind eingeflossen

    • Prüffrist von vier Monaten für die Kassen
    • Prüfquote 2020 in Höhe von 12,5% (statt ursprünglichen 10%)
    • Im Jahr 2020 Aufschlag auf alle Rechnungsminderungen bei allen Häusern von 10 % der Differenz, mindestens jedoch 300€
    • Ab dem Jahr 2020 ein Aufschlag je nach Prüfquote (wie ursprünglich) von 25% (40 bis <60% unbeanstandet) bzw. 50% (<40% unbeanstandet) der Differenz, mindestens jedoch 300€ und höchstens 10% des Rechnungsbetrages nach Prüfung

    Ein einzelner Mitarbeiter des MD, der noch nicht einmal Facharzt der geprüften Fachrichtung sein muss, entscheidet nicht nur über die Rechnungshöhe, sondern ggf. sogar über Strafzahlungen, gegen die das Krankenhaus noch nicht einmal mehr Rechtsmittel hat, da die Berechnung der Prüfquote und damit auch der Stafzahlungsverpflichtung ja nur vom Primärgutachten abhängig ist. Sehr bedenklich!

    In Bezug auf das Pflegebudget gibt es noch eine gute und eine schlechte Nachricht:

    • Die vorläufige Vergütung für das Pflegebudget solange noch keine Vereinbarung vorliegt wurde dahingehend geändert, dass es statt der 130€ pro Tag ein vorläufiges Pflegeentgelt von 146,55€ gibt, das auf den Pflegeentgeltkatalog angewendet wird (also nicht mehr fix pro Tag, sondern je nach Pflege-Bewertungsrelation; siehe dazu auch meinen Artikel, der in der KU veröffentlicht wurde: https://www.klinikverbund-hessen.de/fileadmin/Date…legeentgelt.pdf)
    • Bei Honorarkräften ist der Teil der Vergütungen, der über das tarifvertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt für das Pflegepersonal mit direktem Arbeitsverhältnis mit dem Krankenhaus hinausgeht, und damit auch die Zahlung von Vermittlungsentgelten, nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen.

    Weiterhin viel Spaß

  • Hallo,

    dann ist das Problem (Punkt A des Gesetzentwurfs)

    Zitat

    Die Gesetzesinitianten stellen fest, dass die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in den letzten Jahren zunehmend kritisch hinterfragt worden sei. Die im Auftrag der Krankenkassen durch die MDK durchgeführten Abrechnungsprüfungen führten zu einer Vielzahl von Streitigkeiten. Zudem entstehe durch die ineffiziente Ausgestaltung der Abrechnung von Krankenhausleistungen sowie der derzeitigen Form der Krankenhausrechnungsprüfung ein erheblicher Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten.

    infolge

    Zitat

    Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 19/13397, 19/13547 in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

    "gelöst."

    Und das für einen "Spottpreis" bei "exzellenter Datengrundlage für die Entscheidung"

    Monty Python's Ministery of Silly Walks hätte es nicht besser machen können.

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin

  • ...und dennoch lehrreich.

    Wenn man hört, welches Bild von Krankenhäusern und Krankenkassen die Politiker haben, sieht man, welche Seite bessere Lobbyarbeit betreibt.

    Das Bild von den die Beitragszahler schützenden Kassen und dem falsch abrechnenden Krankenhaus ist unerträglich

    Leute, ladet eure Wahlkreisabgeordnete mal zu MDK-Prüfungen ein oder schreibt Ihnen wenigstens! Zeigt Ihnen die Gutachten der (im Extremfall) Zahnärzte und die Qualität der Begutachtung. Ich finde, wir müssen so lange es geht gegen die Strafzahlungen vorgehen. Dazu brauchen wir nicht nur die übliche Verbandspolitik, sondern wir brauchten die Tatsachen und Geschichten vor Ort.

    Die Beschlussempfehlung ist jetzt durchgewinkt, aber wir wir ja aus anderen Gesetzen lernen können, sind noch Änderungen im Rahmen anderer Gesetze möglich. Dazu müssen wir jedoch die nächsten Wochen gemeinsam daran arbeiten.

    Trotzdem einen schönen Tag

  • Es erben sich Gesetz und Rechte

    wie eine ewige Krankheit fort,

    sie schleppen von Geschlecht sich zu Geschlechte

    und rücken sacht von Ort zu Ort

    Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage

    Weh dir, dass Du ein Enkel bist,

    Vom Rechte, das mit uns geboren ist,

    von dem ist leider nie die Frage......

  • Guten Morgen,

    im Übrigen halte ich die Initiative von Herrn Schaffert, die Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises einzuladen, um ihnen die Situation vor Ort zu schildern für eine hervorragende Idee.

    Gruß

    merguet