Hallo,
heute tagt der Gesundheitsausschuss und entscheidet über die Änderungsanträge. Seine dann heute verabschiedete (und danach veröffentlichte) Beschlussempfehlung wird dann morgen im Plenum verabschiedet.
Schönen Tag
Hallo,
heute tagt der Gesundheitsausschuss und entscheidet über die Änderungsanträge. Seine dann heute verabschiedete (und danach veröffentlichte) Beschlussempfehlung wird dann morgen im Plenum verabschiedet.
Schönen Tag
Ok,
dankeschön für die Info.
Hallo,
soeben wurde die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses veröffentlicht (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/148/1914871.pdf) über das dann heute Abend im Bundestag in 2. und 3. Lesung entschieden wird.
Die befürchteten Änderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf sind eingeflossen
Ein einzelner Mitarbeiter des MD, der noch nicht einmal Facharzt der geprüften Fachrichtung sein muss, entscheidet nicht nur über die Rechnungshöhe, sondern ggf. sogar über Strafzahlungen, gegen die das Krankenhaus noch nicht einmal mehr Rechtsmittel hat, da die Berechnung der Prüfquote und damit auch der Stafzahlungsverpflichtung ja nur vom Primärgutachten abhängig ist. Sehr bedenklich!
In Bezug auf das Pflegebudget gibt es noch eine gute und eine schlechte Nachricht:
Weiterhin viel Spaß
Hallo,
dann ist das Problem (Punkt A des Gesetzentwurfs)
ZitatDie Gesetzesinitianten stellen fest, dass die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in den letzten Jahren zunehmend kritisch hinterfragt worden sei. Die im Auftrag der Krankenkassen durch die MDK durchgeführten Abrechnungsprüfungen führten zu einer Vielzahl von Streitigkeiten. Zudem entstehe durch die ineffiziente Ausgestaltung der Abrechnung von Krankenhausleistungen sowie der derzeitigen Form der Krankenhausrechnungsprüfung ein erheblicher Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten.
infolge
ZitatAnnahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 19/13397, 19/13547 in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
"gelöst."
Und das für einen "Spottpreis" bei "exzellenter Datengrundlage für die Entscheidung"
ZitatAlles anzeigenE. Erfüllungsaufwand
Durch dieses Gesetz entsteht der Verwaltung quantifizierbarer Erfüllungsaufwand. Der einmalige Erfüllungsaufwand für die Verwaltung beläuft sich auf rund 3,5 Millionen Euro, der jährliche Erfüllungsaufwand auf rund 1,8 Millionen Euro.
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger.
Die Neuregelungen sind mit keinem Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger verbunden.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Die Neuregelungen sind mit geringem, nicht quantifizierbarem Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft verbunden.F. Kosten
Aus den gesetzlichen Maßnahmen ergeben sich keine Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau. Nennenswerte Auswirkungen auf die Einzelpreise von Waren und Dienstleistungen im Gesundheitssektor werden nicht hervorgerufen. Die sich aus dem Gesetz ergebenden Mehrausgaben für die private Krankenversicherung belaufen sich schätzungsweise auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. Aufgrund fehlender bundesweiter Informationen zu Prüfanlässen, Erfolgsquoten und Frequenzen in der Abrechnung von vorstationären Behandlungen kann eine exaktere Quantifizierung nicht erfolgen.
[Hervorhebung Christaras]
Monty Python's Ministery of Silly Walks hätte es nicht besser machen können.
Tag,
wer noch auf eine Debatte hofft, dem sei ein Blick auf die Agenda des Bundestages gewährt:
Gruß
merguet
Hallo allerseits,
die doch noch zu sehenden Redebeiträge sind allerdings nur hochprozentig zu ertragen....
In der Tat - Entwurf wurde in Abwesenheit vieler Parlamentarier (Rede zu Protokoll gegeben) angenommen...
Ich tippe demnächst auf ein MDK-Änderungs-Korrektur-Gesetz - oder die Einführung der angestrebten Monistik
...und dennoch lehrreich.
Wenn man hört, welches Bild von Krankenhäusern und Krankenkassen die Politiker haben, sieht man, welche Seite bessere Lobbyarbeit betreibt.
Das Bild von den die Beitragszahler schützenden Kassen und dem falsch abrechnenden Krankenhaus ist unerträglich
Leute, ladet eure Wahlkreisabgeordnete mal zu MDK-Prüfungen ein oder schreibt Ihnen wenigstens! Zeigt Ihnen die Gutachten der (im Extremfall) Zahnärzte und die Qualität der Begutachtung. Ich finde, wir müssen so lange es geht gegen die Strafzahlungen vorgehen. Dazu brauchen wir nicht nur die übliche Verbandspolitik, sondern wir brauchten die Tatsachen und Geschichten vor Ort.
Die Beschlussempfehlung ist jetzt durchgewinkt, aber wir wir ja aus anderen Gesetzen lernen können, sind noch Änderungen im Rahmen anderer Gesetze möglich. Dazu müssen wir jedoch die nächsten Wochen gemeinsam daran arbeiten.
Trotzdem einen schönen Tag
Traurig... traurig... traurig
(T.Lingen)
Es erben sich Gesetz und Rechte
wie eine ewige Krankheit fort,
sie schleppen von Geschlecht sich zu Geschlechte
und rücken sacht von Ort zu Ort
Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage
Weh dir, dass Du ein Enkel bist,
Vom Rechte, das mit uns geboren ist,
von dem ist leider nie die Frage......
Guten Morgen,
im Übrigen halte ich die Initiative von Herrn Schaffert, die Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises einzuladen, um ihnen die Situation vor Ort zu schildern für eine hervorragende Idee.
Gruß
merguet