Zum Begriff "Lerngebühr"
der Begriff wurde von mir in Anlehnung an die Gesetzesbegründung gewählt (übrigens in der Intention nicht euphemistisch, sondern sarkastisch):
Das einzelne Krankenhaus hat im Sinne eines lernenden Systems durch Bemühungen zur Umsetzung einer regelkonformen Kodierung und Abrechnung Einfluss auf den Anteil unbeanstandeter Abrechnungen und somit auf die im übernächsten Quartal anzuwendende Prüfquote und die Höhe des Aufschlags nach Absatz 3.