Wenn die Rechnung nicht mehr korrigiert werden kann, was ist dann eigentlich mit Fallzusammenführungen
Noch einmal: Die Fallzusammenführungen sind Abrechnungsregeln und daher Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung. Daher sehe ich da faktisch kein Problem, auch wenn es nicht explizit als Ausnahme erwähnt wird.
Schönen Tag,