MDK-Reformgesetz - Referentenentwurf 03.05.2019

  • Hallo zusammen,

    Stichwort Strukturprüfungen nach MDK Reformgesetz:

    Bisher wurden die Strukturprüfungen im KH ja nach Beauftragung einer Kasse vom MD durchgeführt. Bin ich richtig mit der Annahme, dass das nach §275d , Absatz 1 SGB V jetzt so ist, dass das KH selbst den MD zur Strukturprüfung auffordern muss?

    Danke für einen kurzen Denkanstoß!

    Viele Grüße

  • Hallo,

    ja, das ist richtig so, die Krankenhäuser müssen den für sie zuständigen MD mit der Prüfung der Strukturvoraussetzungen bei Komplexbehandlungen beauftragen.

    Grüße nach Bayern,

    S. Stephan

  • Hallo,

    ich lese da jetzt aber nicht heraus, wie oft Strukturprüfungen stattfinden sollen, oder habe ich da was übersehen?

    Schöne Grüße aus Bayern

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo,

    die genauen Rahmenbedingungen bzw. der Ablauf dieser Prüfungen muss noch bis zum 30.04.2020 in einer separaten Festlegung getroffen werden. Deswegen ist es ja im Moment so schwierig als KH seinen Bedarf beim MD bereits anzumelden, um nicht säumig zu werden. Unsere KHG schreibt dazu "Denn: Inhalt, Ablauf und Geltungszeitraum der Strukturprüfungen wird durch eine Richtlinie des MD-Bund geregelt, die spätestens zum 30. April 2020 vorliegen soll." (KHG Sachsen)



    Freundliche Grüße,

    Cyre

  • Hallo zusammen,

    wo ist diese Rahmenbedingung zu finden, wenn sie festgelegt wurde?

    Bei uns in der Klinik kommt dies hier zur Diskussion:

    Was wird genau unter einer Strukturprüfung der Komplexbehandlungen in der Psychiatrie verstanden? Also welche Codes fallen alle unter diese Regelung?

    Mit freundlichen Grüßen

    noskill

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo,

    nach meiner Kenntnis ist ein Gremium beim MD-Bund (derzeit noch MDS) dabei, diese Richtlinie zu erarbeiten. Inhaltlich gibt es dazu noch keine wesentlichen Informationen, aber nach dem, was bekannt ist, wird die Richtlinie die betreffenden OPS, die jeweiligen Kriterien, notwendigen Unterlagen, Checklisten, Einzelheiten zum Verfahren (Aktenlage / vor Ort Prüfung) und regelhafte Geltungsdauer enthalten.

    Es wird ein Stellungnahmeverfahren geben, bei dem unter anderem die DKG Stellung nehmen kann. Außerdem muss das BMG die Richtlinie genehmigen.

    Danach wird die Richtlinie vom MD-Bund (MDS) veröffentlicht, was sicherlich in den Medien und Rundschreiben der Krankenhausgesellschaften mitgeteilt wird. Laut Aussagen von Beteiligten des MDK wird der Zeitplan voraussichtlich eingehalten, die Richtlinie also spätestens am 30.04. veröffentlicht.

    Man kann sich natürlich bereits jetzt auf Strukturprüfungen vorbereiten, da die Kriterien ja weitgehend bekannt sind und man auch die voraussichtlich erforderlichen Unterlagen sicherlich zum großen Teil absehen kann. Die Beantragung einer Strukturprüfung (beim örtlich zuständigen MD) macht jedoch erst nach Veröffentlichung der Richtlinie Sinn (sonst kann es sein, dass der MD einen Tag nach der Veröffentlichung vor der Tür steht und man selbst hat doch noch nicht alles vorbereitet). Wenn die Richtlinie veröffentlicht ist, sollte die Beantragung dann jedoch möglichst rasch erfolgen (meine Empfehlung: spätestens bis zum Ende des 3. Quartals 2020), denn dann ist von einer rechtzeitigen Beantragung auszugehen und das Krankenhaus aus der Verantwortung für eventuelle Verzögerungen der Prüfung.

    Schöne Grüße,

  • Vielen Dank für diese ausführliche Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo zusammen,

    der erste Entwurf zur Strukturprüfung liegt der DKG zur Stellungnahme vor.
    Wird gerade über die Krankenhausgesellschaften verteilt.
    Habe die Info von der KGNW
    Konnte die Anlage nicht hochladen da zu groß (330 Seiten)
    S. Lindenau