Hallo,
wir haben jetzt Prüfanzeigen des MDK erhalten, die deutlich mehr als zwei Wochen nach der angezeigten Prüfbeauftragung durch die Kassen bei uns eingetroffen sind. Da ist der MDK wohl von Ostern und vom 1. Mai überrascht worden.
Welche Konsequenz erwächst daraus? Können wir diese zurückweisen? Ansonsten würde ja laut BSG (B 1 KR 14/13 R vom 17.12.201, RNr. 22) sogar Freiwilligkeit der Prüfung fingiert mit Verlust der Aufwandspauschale.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Beste Grüße
Pseudo