Diabetisches Fußsyndrom mit Keim

  • Hallo,

    keimbesiedelung Z22.- oder bestimmte lokale Infektionen in anderen Kapiteln...da sagt mein MDK: ist ein Exklusivum für Codes aus A00-B99(steht am anfang des Kapitels!) ... schon wieder so solche streitprovozierenden Einträge. Ulcus mit Keimnachweis (unter L -Kapitel wieder exkl. A00-B99), bei dem ganzen Gefüge hätte das DIMDI ja wenigstens noch explizit hinschreiben können: bei entspr. Keimnachweis B95-B98 dazukodieren.

    Das wäre ja nun echt nicht viel Platz in diesem großen Buch! außer es sollte da mit Absicht nicht stehen, dann würde sich das DIMDI aber mit Ihrer Antwort widersprechen.

    MfG

    rokka

  • Hallo rokka,

    laut DKR D012 sind die Ausrufezeichenkodes für die Keime obligatorisch anzugeben.

    In der Einleitung derDKR findet sich der audrückliche Hinweis:"Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10 bzw. des OPS-301 und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang".

    Eigentlich ist damit alles geklärt und ein weiterer Hinweis vom DIMDI überflüssig.

    Scheinbar hat der MDK ausnahmsweise mal unrecht ;)

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle