Nekrose T87.5 versus I70.25

  • Sehr geehrte Mitstreiter,

    ein Patient mit paVK z.N. Amputation rechts wird mit Nekrosen am Amputationsstumpf aufgenommen und dort mehrfach revidiert.

    gleichzeitig besteht eine Nekrose am linken Fuß, aus der sich im Verlauf eine Phlegmone entwickelt.

    HD hier I70.25. MDK Forderung: T87.5 Nekrose Amputationsstumpf.

    üblicherweise, z.B. bei Wundheilungsstörungen am Sternum fordert der MDK die L02 statt der T81.4 mit der Begründung, der Organbezug sei spezifischer und weist auf DKR 1905 hin. Hier fordert der MDK nun die T-Diagnose. Nun wäre bei der I70.25 auch der Organbezug genauer, allerdings mit dem Unterschied, dass zwar in der T-87 spezifisch auf den Amputationsstumpf hingewiesen wird, aber kein konkreter Lokalisationsbezug (Arm, Bein, Weichteil) abzuleiten ist. Hingegen ist in der I70.25 das Organ und die Lokalisation spezifischer (Becken-Bein und Gefäß + Seite).

    Zudem ist die linke Seite auch erkrankt und im Verlauf auch behandlungsbedürftig, wenngleich nicht operativ.

    Ich bitte um Ihre Kommentare

    Gruß

    merguet

  • merguet 16. Mai 2019 um 14:40

    Hat den Titel des Themas von „Nekrose T85 versus I70.25“ zu „Nekrose T87.5 versus I70.25“ geändert.
  • Hallo merguet,

    ich will mich mal versuchen. Das Problem tritt ja nicht so selten auf. Wenn die Patienten mit einer Nekrose am Amputationsstumpf aufgenommen werden und nur die Revision des Stumpfes gemacht wurde, dann kodiere ich die T87.5 als HD. Die I70.25 als ND (medikamentös wird ja eigentlich für die pAVK immer ein Aufwand bestehen) uns so geben sie nur das entsprechende Stadium an. Sollte an der pAVK noch "etwas operativ oder per Angio gemacht" werden dann wäre m.E. nach Ressourcenverbrach zu entscheiden. Da in ihrem Fall die zweite Seite ebenfalls betroffen ist, wäre für mich der Ressourcenverbrauch unbedingt zu berücksichtigen. Das "dumme" an dieser Konstellation ist eigentlich, dass ja die Nekrose des Amputationsstumpfes durch die bestehende pAVK verursacht/begünstigt wird. Das ist aber nur meine Meinung, ich hoffe, dass es doch noch die eine oder andere Wortmeldung geben wird.

    MfG findus

  • Tag findus,

    Danke soweit, ich versuche mal meine Interpretation, wobei ich die konkurrierenden HD sekundär bewerte:

    Nach SEG4 KDE 193 war die L08 solange der T85 vorzuziehen (Spezifischer mit Organbezug), bis ab 2018 der Code T85.74 spezifischer die konkrete PEG-Infektion angegeben hat.

    Nach SEG4 KDE 249 ist die N10 spezifischer als die Komplikation.

    In der MDK-Begehung wurde regelmäßig statt der T81.4 die L02 gefordert unter Bezug auf die DKR 1905. Dort steht, dass die S-Codes den T-Kodes vorzuziehen sind, das spezifischer mit Organbezug.

    Nach DKR D015 seien ausgewählte Diagnosen vor dem T-Kode als HD anzugeben, die T-Kodes als ND, wobei hier die I70.25 nicht bewertet wird.

    alles analoge Konstellationen, bei denen wir i.d.R. den Organbezug wählen sollen, wenn dieser spezifischer ist.

    Unter dem Aspekt konkurrierender HD bleibt noch: Mehrere Revision, dies nicht wegen Stumpfnekrose, sondern m.E. wegen schlechter Wundheilung auf Basis der Grunderkrankung. Und dann noch die Gegenseite ebenfalls betroffen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet,

    mal eine Zwischenfrage: Die allgemein praktizierte Favorisierung des Organbezugs ist mir bekannt. Aber wo ist geregelt, dass das Organ Priorität hat?

    In DKR , ICD und OPS finde ich das nicht. Wenn in einem Kode ein Organbezug enthalten ist, beinhaltet der Kode damit eine spezifischere Angabe, weil - vielleicht neben anderem - auch das Organ beschrieben ist. Die (oberste) Priorität eines Organbezugs kann ich jedoch nicht erkennen.

    Zu Ihrem Problem: Ich zäume das Pferd einmal von hinten auf. Was halten Sie für die Hauptdiagnose? Wenn es - ich nenne es mal - das Weichteilproblem am Oberschenkel ist, dann ist nach meinem Dafürhalten die T85.74 spezifischer, weil dieser Kode die Problematik recht präzise beschreibt.

    Selbst wenn dem Weichteilproblem eine AVK zugrunde liegt, ist nicht die Ursache zu kodieren, da Kausalketten außerhalb der Kreuz-Stern-Systems nicht relevant sind ( Sie kennen dies schöne Statement des MDK, das ich neben humorvoll auch als zutreffend erachte).

    Wenn Sie das allerdings in der Gesamtheit sehen und wollen die AVK mit Weichteilproblem am Stumpf sowie am kontralateralen Fuß kodieren, dann käme die I70.25 zum Zuge, die man dann auch noch mit einem "B" als Hinweis auf die Seitenlokalisation versehen könnte.

    Die DKR 1905 ist m.E. nicht einschlägig, weil es sich dabei um eine spezielle Kodierrichtlinie handelt, die auf offene Wunden/Verletzungen abstellt.

    Eine postoperative Heilungsstörung oder eine Stumpfnekrose sind zwar im weiteren Sinne auch Wunden. Nach meinen Eindruck werden mit der DKR 1905 jedoch - akzidentelle - Wunden adressiert.

    Viele Grüße

    M2

  • Guten Morgen,

    Der Organbezug ist allgemein anerkannt. Das zieht sich wie ein roter Faden durch das System und führt regelmäßig dazu, dass Sternum-Infektionen in die L02 statt in die T81.4 gebracht werden. Gegenwehr vor Gericht war erfolglos. Nun ist es mal andersrum, nun soll die Komplikation das einzig richtige sein?

    Einige Beispiele habe ich bereits gegeben. Auch bei den Neubildungen steht z.B. im ICD Hinweis zu Kap. II BNB ektopen Gewebes sind entspr. der Lokalisation zu verschlüsseln. Zusätzlich müssen dann Morphologie und Verhalten bewertet werden. Keine dieser Regeln ist einschlägig. Hauptproblem ist m.E. eine seit Jahren bestehende Vernachlässigung einer präzisen Definition von T-Codes.

    Dort, wo das passiert, ist die Situation geklärt (Beispiel PEG).

    In allen anderen Fällen wird regelmäßig die billigere Variante gegen das KH verwandt.

    Ich suche derzeit eine konzise Argumentation. Ich mach alles mit, aber nicht einmal diese und einmal jene Variante.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet,

    deine Frage ist wirklich gut!!!

    Ich betrachte es prinzipiell wie du. Ein spezifischer Code ist immer einem T-Code als HD vorzuziehen. Ist i.d.R. schlechter für das KH und besser für den MDK. Finde ich auch nicht immer gut, ist aber so.

    Die Frage ist, ob die pAVK nicht nach der Amputation behoben sein sollte, bzw. sollte sie so weit behoben sein, dass die Gefäße, die ein Gängrän machen nicht mehr da sind bzw. so behandelt, dass sie ein gute Perfusion gewährleisten. Ja, ich weiß chronisch usw.- aber kein Operateur würde ja die Gefäße distal der Engstellen verschließen (denke ich). Und ja, die Stadien können durch die chronische Erkrankung immer wieder zu einer Verschlechterung führen! Frage, ist im Duplex ein Progress zu sehen, bzw. liegt hier eine Perfusionsstörung durch die pAVK vor oder eher als Komplikation nach einer OP?

    Ich denke diese Frage kann dir definitiv ein Gefäßchirurg beantworten!

    In diesem Fall würde ich aber auch auf die I70.25 bestehen, da ja die andere Seite auch betroffen und die verzögerte Wundheilung durch die pAVK begründet scheinen!

    Mein Beispiel:

    Ein Pat. mit einem Herzschrittmacher wegen eines AV-Blocks kommt mit Synkope wegen AV-Block bei Sondensislokation:

    Hier ist auch die T82.1 und nicht der wieder aufgetretene AV-Block meine HD. (und der AV-Block ist auch definitiv chronisch und viel spezifischer, aber eben behandelt, ich meine okay der Mehraufwand liegt ja hier auch in der Korrektur und ich könnte es auch so von der Seite her betrachten ...)

    Oh je... ich glaube, jetzt habe ich nur mir geholfen und dir nicht!

    VG

  • Moin,

    die pAVK war hier nicht mit der Amputation behoben, die mehrfachen Revisionen waren sicher auch der Mangelldurchblutung in der höher liegenden Etage geschuldet und die Gegenseite war ebenfalls betroffen.

    Ich konnte hier mit der Kasse eine Einigung auf Basis dieser Argumentation erzielen. Die Kasse war hier unkompliziert und kooperativ, ist an Auseinandersetzungen nicht interessiert und stellt für mich in sofern ein Beispiel leider selten gewordener Einigungsmöglichkeiten dar.

    Insofern an dieser Stelle auch mein Dank.

    Gruß

    merguet

  • Liebe Forumsgemeinde,

    ich hänge mich mal mit meiner Frage hier dran, weil die Überschrift passend ist. Zum Fall:

    Aufnahme des Patienten bei Fußgangrän / diabetischer avK mit Nekrosebildung, bei zunehmender Nekrosebildung US-Amputation.

    Im weiteren Verlauf wird eine zunehmende "Ischämie am US-Stumpf mit ausgedehnter Nekrosebildung" [...] beschrieben und es erfolgt die erforderliche OS-Amputation im gleichen Aufenthalt.

    Nun war ich geneigt die T87.5 für das Problem zu kodieren, switche aber dadurch von der F27A in die F13A (HD E11.74+I79.2) mit einer DRG-Erlössteigerung von knapp 10.000 Euro - Prüfung garantiert. :rolleyes:

    Daher wollte ich hier fragen (bevor ich meine Chirurgen behellige) - Bildet die T87.5 das Problem korrekt ab oder ist diese eher für später entstehende am (primär verheilten) Stumpf gedacht und "mein" Problem begründet sich an der ursächlichen Erkrankung, also dem diabetischen Fuß?

    Ich danke für erhellende Rückmeldungen.

    Freundliche Grüße

    Cyre

  • Hallo Cyre,

    ich beziehe mich auf die spezielle Koodierrichtlinie 0401. Hier wird unter dem Absatz Diabetisches Fußsyndrom geschrieben: "Die Diagnose Diab. Fuß wird kodiert mit E10-14 und .74 bzw. .75. Die Kodes für vorhandene Manifestationen ... sind danach anzugeben."

    Für mich heißt dies, dass zunächst beim Vorliegen eines diab. Fusses immer zuerst das diab. Fußsyndrom zu kodieren ist, alle anderen Manifestationen/Komplikationen/Folgen danach als ND (wenn ND Kriterien erfüllt).

    VG, AlterEgo

  • Hallo AlterEgo,

    zunächst einmal Danke für die Rückmeldung. Mir ist die DKR durchaus bekannt und bewusst, der diabetische Fuß ist HD und die pavK etc. ND.

    Meine Frage zielt eher darauf ab, ob die sich rasch nach Amputation entwickelnde Nekrose mit T87.5 abgebildet werden kann oder ob dies "medizinisch" quasi immer noch der diabetische Fuß ist und die T87.5 damit nicht zusätzlich als ND zu kodieren ist. Vermutlich drücke ich mich aufgrund des Knotens in meinem Kopf blöd aus. :/

    Liebe Grüße

    Cyre

  • Hallo,

    SEG4 und FoKA sind für die Nekrosen als HD. Und den T-Kode finden Sie nicht in der Liste der Komplikationen beim DFS. Vor einigen Jahren war das DRG-Ergebnis genau anders herum. Also benötigen sie nur die Stellungnahmen des MD von damals, um Ihre Argumentation Pro T-Kode zu untermauern (Könnte fast als Ironie durchgehen).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch