HD Primärtumor oder Metastase

  • Werte Mitdenker,

    mich würde Ihre Meinung zur Hauptdiagnose in folgendem Fall interessieren:

    Eine Patientin mit bekanntem Mammacarcinom wird mit zunehmender Luftnot aufgenommen. Es liegt eine Pleuracarcinose mit Erguss vor. Es erfolgt eine therapeutische Pleurapunktion. Die Zytologie ergibt Metastasen. Die weitere Diagnostik ergibt Knochenmetastasen.

    Was ist als HD zu kodieren: Mammacarcinom (C50.9) oder Pleuracarcinose mit -erguss (C78.2/J91*).

    Für Ihre Meinungen im Voraus besten Dank.

    Viele Grüße

    Pseudo

    Einmal editiert, zuletzt von Pseudo (26. Mai 2019 um 13:55) aus folgendem Grund: Korrektur Rechtschreibfehler

  • Guten Morgen,

    m. E. ist die Frage hier, ob auch das MammaCa in irgendeiner Form behandelt wurde und wenn ja, welche der Diagnosen die meisten Ressourcen verbraucht hat. Siehe DKR 0201.

    Viele Grüße

    RoKu

  • Guten Morgen,

    nach dem Beschluss des Schlichtungsausschusses:

    "Wird bei einem Patienten - mit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekanntem Malignom und bevor die Malignom-Behandlung endgültig abgeschlossen ist - während des stationären Aufenthaltes ausschließlich eine einzelne Erkrankung (oder Komplikation) als Folge einer Tumortherapie oder eines Tumors behandelt, wird in diesem Fall die behandelte Erkrankung als Hauptdiagnose angegeben und der Tumor als Nebendiagnose.

    Hiervon ausgenommen sind solche Fälle, bei denen weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt werden".

    ist das Mammakarzinom die Hauptdiagnose.

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo,

    dieser Schlichtungsbeschluss... pauschales System hin oder her... aber Fall hier macht mir echt Bauchschmerzen:

    Pat. mit aHUS (auch mit Eculizumab-Therapie) vermutl. bei Chemoth./NI/Progress, leider OnkoPatient mit nativCT im Aufenthalt wo der Progress bestätigt wurde.

    Problem HUS als HD mit DRG alleine ohne ND/OPS etc. 12,000E bei L72Z; mit der Onko Dg. als HD mit HUS auf H61A 5000E; das kann doch nicht richtig vom INEK berechnet sein?!...und gegen den Schlichtungsbeschluss kann man ja nun auch nicht mehr hinsichtlich der Ressourcen klagen, oder?

    kann ich da doch was tun? Oder hat MDK und das System recht? Kann ich den Fall also ad acta legen; ohne Bauchschmerzen was zu übersehen??

    MfG

    rokka

  • Hallo rokka,

    entsprechend der Ausführungen zu Satz 2 des Schlichtungsbeschlusses ist die onkologische Diagnose als HD zu wählen, da sie eine diagnostische Maßnahme in direktem Bezug zur Tumorerkrankung durchgeführt haben (CT als Staging-Maßnahme).

    Gegen den Beschluss selbst kann zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht mehr geklagt werden, wenn ich die Formulierungen im Rechtsbehelf richtig deute. Hier wäre allerdings eine Einschätzung durch Herrn Berbuir hilfreich der meinigen zwingend vorzuziehen.

    Das InEK würde ich an dieser Stelle nicht behelligen (da nicht am Schlichtungsspruch beteiligt), gleichwohl können Sie dem InEK den Sachverhalt schildern und ggfs. deutlich machen, dass hier (durch den Schlichtungsbeschluss) möglicherweise eine Kostenunterdeckung entsteht. So hat das InEK die Möglichkeit zu prüfen, ob für die Zukunft eine Neuberechnung dieser Fallkonstellationen mit Verschiebungen bei den Relativgewichten notwendig ist (Gewichtung des HUS als ND?). Für diesen Einzelfall würde Ihnen dieses Vorgehen allerdings nicht helfen.

    Parallel können Sie natürlich eine Klage vor dem SG einleiten. Hinsichtlich der Erfolgsaussicht kann ich keine Auskünfte treffen, das ist das Expertenspielfeld Ihrer juristischen Vertretung.

  • Hallo,

    nochmal zum Fall von Pseudo. Ich verstehe nicht, warum man hier nicht auch die Pleurakarzinose als HD nehmen kann, wenn diese mehr Ressourcen als das Mamma-Ca verbraucht haben. Der Schlichtungsspruch spricht doch nur von Tumor bzw. Tumorerkrankung. Auch eine Metastase ist ein Malignom bzw. ein Tumor. Der Schlichtungsspruch sollte/wollte doch nur regeln, ob in den Fällen die Komplikation oder eine onkologische Diagnose HD wird. Wenn klar, dass onkologische Diagnose, dann erfolgt die Wahl der HD nach den DKR.

    Es kann doch nicht gemeint sein, dass immer der Primärtumor HD wird.

    Oder kodieren Sie bei einem Pat. mit bekannten Knochenmetastasen bei Prostata-Ca (2 Jahre zuvor operiert) mit pathologischer Fraktur und operativer Versorgung der Fraktur das Prostata-Ca als HD mit Verweis auf den Schlichtungsspruch?

    Gruß

    B.W.

  • Hallo B.W.,

    In Ihrem Beispiel mit dem Prostata- CA wird ja nur die Komplikation behandelt, deshalb wäre nach meiner Interpretation des Schlichtungsspruches in dem Fall die Pathologische Fraktur bei Neubildungen ( also die Knochenmetastase) HD. Falls der Pat. Aber eine systemische Therapie erhalten würde, wäre das Prostata-CA meine HD.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo, zusammen,

    der Schlichtungsspruch wurde doch m.E. nötig, weil es immer wieder Nicht-Tumordiagnosen im Zusammenhang mit Tumorerkrankungen gibt, die dann die Frage nach der HD aufwerfen. Klassiker: die chemobedingte Neutropenie.

    Ansonsten gilt nach meinem bsiherigenVerständnis im Verhältnis von Primum und Metastasen das, was in der DKR Malignome steht.

    Und da ist die Metastase als HD zu kodieren, wenn der Pat. ausschließlich zu Behandlung von Metastasen aufgenommen wird, wie im Bsp. Osteosynthese einer metastatischen, pathologischen Fraktur bei früher behandeltem Prostata-Ca.

    Grüße

    AnMa

  • Guten Morgen,

    Zitat

    Es kann doch nicht gemeint sein, dass immer der Primärtumor HD wird.

    Aber ja. Wenn die o.g. Konstellation erfüllt ist, dann soll das genau so sein (Klinisch: wo soll die Pleuracarcinose denn herkommen?).

    Es gibt eine große Zahl von Fällen, bei denen Ihnen diese Konstellation ökonomisch nutzt. Sie werden sie nur kaum finden, es sei denn Kasse oder MDK wünschen eine Änderung der HD. In solchen Fällen werden sie sicher gerne auf die Schlichtungsspruch zurückgreifen.

    Nun kommt Ihnen ein Fall mit einen Erlössprung von 7.000 Euro auf den Tisch, das verschreckt natürlich. Man darf sich allerdings fragen ,ob das auch den Aufwänden entsprochen hat.

    Kaum eine Frage ist so endgültig entschieden wie diese hier, dennoch reißt die Diskussion nicht ab.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    ich bin erleichtert, dass nicht nur ich Probleme mit dieser scheinbar simplen Fragestellung habe.

    Die Termini sind verwirrend: Bei den DKR ist m.E. "Behandlung" mit Therapie gleichzusetzen. Beim Schlichtungsstellenspruch scheint mir mit "Behandlung" Diagnostik und auch Therapie gemeint zu sein.

    Da in der DKR von "Malignom/Metastasen" die Rede ist, ist das m.E. nicht synonym zu verwenden, insofern Widerspruch zu Kodierer2905.

    Ich habe mal die Kernsätze der DKR und des Schlichtungsspruches (6) zusammengefasst und bitte um engagierten Widerspruch:

    1.      Vom Grundsatz ist bei der Diagnostik oder Therapie

    a) einer bösartigen Erkrankung,

    b) einer Erkrankung als Folge der bösartigen Erkrankung oder deren Therapie

    das primäre Malignom Hauptdiagnose.

    2.      Dies gilt ebenfalls für die systemische Radio-, Chemo- oder Immuntherapie.

    Ausnahmen davon sind:

    3.      Aufnahme nur zur Therapie von Metastasen, dann Metastasen HD, ND Primarius.

    4.      Bei Therapie sowohl von Metastasen als auch Primarius HD nach Ressourcenverbrauch.

    5.      Bei Therapie ausschließlich eines Symptoms bei zum Aufnahmezeitpunkt bekannter Grunderkrankung ist das Symptom HD, Primarius ND.

    6.      Bei „Behandlung“ (Diagnostik und Therapie?) ausschließlich einer Erkrankung als Folge des Tumors oder seiner Therapie, wenn keine Diagnostik und Therapie der Tumorerkrankung erfolgt und auch keine andere Erkrankung „behandelt“ wird, dann HD Tumor(therapie)folgeerkrankung, ND Primarius.

    7.      Die Behandlung war zuvor endgültig abgeschlossen, dann kein C-Kode.

    Viele Grüße

    Pseudo

    Einmal editiert, zuletzt von Pseudo (24. Juli 2019 um 14:27)