Sehr geehrte Mitdiskutanten,
im Augenblick sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht und hoffe auf eine Erklärung Ihrerseits:
Wir haben eine Patientin mit Sterilisation als klassische Selbstzahlerleistung, aufgrund von Komplikationen muss diese dann stationär verbleiben. Der AOP-Vertrag mit den dortigen Regelungen bezüglich tagesgleicher stationärer Aufnahme greift hier ja nicht. Wie kann ich diesen Behandlungsfall "abrechnungstechnisch" führen?
- Selbstzahlerleistung des Grundeingriffes und vollstationärer Aufnahme als Notfallaufnahme über die GKV?
- Die Kodierung der Diagnosen wären dann ja "allein" die zur Aufnahme führenden medizinischen Komplikationen?
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di