Abwesenheit über Mitternacht an KK melden?

  • Hallo zusammen,

    eine Ersatzkasse fordert uns auf, Abwesenheiten über Mitternacht (also z.B. Belastungserprobungen) an sie zu übermitteln.

    Dazu wird auf Kap. 1.4.10 (S 228) im §301 verwiesen.

    Dort ist tatsächlich von einer "Abwesenheit über Mitternacht" die Rede, das Fallbeispiel stellt aber einen Fall mit einer ganztägigen Abwesenheit dar.

    Das ist natürlich ein Unterschied!

    Könnte hier eine Nachlässigkeit im §301 vorliegen?

    Oder hat die Kasse tatsächlich den Anspruch auf Übermittlung jeder Abwesenheit "über Mitternacht"?

    Wir übermitteln das bisher nicht.

    Wie handhaben Sie das?

    Vielen Dank! - NV

  • Hallo NV,

    bei uns wird seit dem 01.07.2013 durch den Nachtrag vom 01.08.2012 zur 11. Fortschreibung der Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V im KIS der Start und das Ende einer Abwesenheit (Beurlaubung/Belastungserprobung/Entweichung) erfasst. Diese Daten werden auch gemeldet. Ein 'Tag ohne Berechnung' wird aber erst ab dem ersten Tag der vollständigen Abwesenheit generiert (so auch der Hinweis auf S. 229). Dies korrespondiert dann auch mit § 1 Abs. 4 PEPPV 2019.

    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (18. Juni 2019 um 15:24)