Guten Tag zusammen,
ich habe jetzt viele über die Definitionen einer ,,Verlegung" und einer ,,Verbringung" gelesen, ebenso einige Gerichtsurteile zu diesem Thema. Es bleibt bei mir trotzdem eine Frage offen:
Wenn Patient im Krankenhaus A (PEPP) z.B. eine Substanz konsumiert und anschließend durch eine somatische Komplikation sofort per Notarzt ins Krankenhaus B (DRG) muss, jedoch nach ~ 4 Stunden von der Intensivstation wieder zurück nach Krankenhaus A (PEPP) verlegt wird...
Ist das eine Verlegung oder eine Verbringung? Aus meiner Sicht ist es eine Verlegung, weil die Gesamtverantwortlichkeit des Patienten Krankenhaus B übertragen wurde.
Wie sehen sie das?