Verlegung vs. Verbringung

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe jetzt viele über die Definitionen einer ,,Verlegung" und einer ,,Verbringung" gelesen, ebenso einige Gerichtsurteile zu diesem Thema. Es bleibt bei mir trotzdem eine Frage offen:

    Wenn Patient im Krankenhaus A (PEPP) z.B. eine Substanz konsumiert und anschließend durch eine somatische Komplikation sofort per Notarzt ins Krankenhaus B (DRG) muss, jedoch nach ~ 4 Stunden von der Intensivstation wieder zurück nach Krankenhaus A (PEPP) verlegt wird...

    Ist das eine Verlegung oder eine Verbringung? Aus meiner Sicht ist es eine Verlegung, weil die Gesamtverantwortlichkeit des Patienten Krankenhaus B übertragen wurde.

    Wie sehen sie das?:/

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Guten Morgen,

    es kommt gar nicht so sehr darauf an, wie wir etwas sehen, sondern vielmehr geht es (pragmatisch betrachtet) um die Frage, ob Ihr Landesvertrag über Krankenhausbehandlung nach § 112 SGB V etwas dazu regelt.

    Im niedersächsischen Landesvertrag heißt es in § 3 Abs. 7dazu: "Eine Verlegung liegt nicht vor, wenn der Patient während des stationären Aufenthaltes zur Mitbehandlung in ein anderes Krankenhaus gebracht wird und er an demselben Tag wieder in ersteres zurückkehrt."

    In dem Fall würde also eine Verbringung vorliegen.

    Medcontroller hat hier mal eine Aufstellung hinterlegt (die §§ stimmen aber nicht immer -> s. Niedersachsen): https://www.medcontroller.de/katalog/manual…axis/verlegung/


    MfG,

    ck-pku

  • Vielen Dank ck-pku,

    über diesen § bin ich auch "gestolpert". Ich sehe halt die Gesamtverantwortung verlagert, auch wenn der Patient innerhalb von 24 Stunden zurückverlegt wird...

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger