Hallo,
ich würde gern einmal die Meinung der Forums-Gemeinde hören, da ich jetzt vermehrt (durch MDK in anderem Bundesland) auf das Problem stoße, dass uns Rechnungen zurückgewiesen werden bzw. wir Negativgutachten erhalten, weil ein B-Kode an einem A-Kode hängt (bsp. Bakteriämie durch Streptococcus agalactiae - A49.1 mit B95.1!)
Hier argumentiert die Kasse, aber auch die Gutachter, dass bei den B-Kodes ja "als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind" steht und diese somit nicht zusammen mit A-Kode (da im gleichen Kapitel enthalten) kodiert werden dürfen. Soweit logisch. Nun bin ich aber per DKR verpflichtet den Keim anzugeben. Hänge ich diesen dann an einen R-Kode (auffälliger MIBI-Befund) oder an einen Z-Kode (Keimträger), nur um ein anderes Kapitel zu wählen?
Ich habe in den Widersprüchen bereits um Klärung gebeten, wie wir solche Konstellationen MDK- und DKR-konform kodieren sollen, die Antworten stehen aber noch aus.
Kennt jemand diese Argumentation oder wie wird mit dem "Problem" in anderen Kliniken umgangen? Im Endeffekt ist ja schnuppe, wo der B-Kode dran hängt, den Schweregrad nimmt er ja ggf. mit.
Liebe Grüße aus Sachsen
Cyre