Kodierung B-Kodes neben A-Kodes

  • Hallo,

    ich würde gern einmal die Meinung der Forums-Gemeinde hören, da ich jetzt vermehrt (durch MDK in anderem Bundesland) auf das Problem stoße, dass uns Rechnungen zurückgewiesen werden bzw. wir Negativgutachten erhalten, weil ein B-Kode an einem A-Kode hängt (bsp. Bakteriämie durch Streptococcus agalactiae - A49.1 mit B95.1!)

    Hier argumentiert die Kasse, aber auch die Gutachter, dass bei den B-Kodes ja "als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind" steht und diese somit nicht zusammen mit A-Kode (da im gleichen Kapitel enthalten) kodiert werden dürfen. Soweit logisch. Nun bin ich aber per DKR verpflichtet den Keim anzugeben. Hänge ich diesen dann an einen R-Kode (auffälliger MIBI-Befund) oder an einen Z-Kode (Keimträger), nur um ein anderes Kapitel zu wählen?

    Ich habe in den Widersprüchen bereits um Klärung gebeten, wie wir solche Konstellationen MDK- und DKR-konform kodieren sollen, die Antworten stehen aber noch aus.

    Kennt jemand diese Argumentation oder wie wird mit dem "Problem" in anderen Kliniken umgangen? Im Endeffekt ist ja schnuppe, wo der B-Kode dran hängt, den Schweregrad nimmt er ja ggf. mit.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Hallo,
    hier wäre ggf. die DKR 010a zu Kombinations-Schlüsselnummern in Betracht zu ziehen.

    Dort steht: Mehrfachkodierungen (DKR D012 Mehrfach­kodierung ) - und da ist die Tabelle 2 mit den obligat anzugebende Kodes drin - dürfen nicht verwendet werden, wenn die Klassifikation eine Kombinations-Schlüsselnummer bereitstellt, die eindeutig alle in der Diagnose dokumentierten Elemente umfasst. Also B-Kode nur dann, wenn er zusätzliche Informationen bereitstellt, die über den Informationsgehalt des A-Kodes hinausgehen. Zum Beispiel die Subdifferenzierung eines Keims .

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    von Streptokokken gibt es viele Gruppen, Ihr B-code benennt spezifisch Strept. Gruppe B!; also würde ich den auch mitkodieren denn im A-Code steht nur Streptokokken allgemein.

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    also ich habe heute mit einer freundlichen Kassenmitarbeiterin telefoniert, weil wir nun vermehrt Rechnungen mit dem Hinweis zurück geschickt bekommen, dass die B-Kode eben nicht an einen A-Kode dran gehangen werden dürfen (siehe Fragestellung oben)

    Die Dame erklärte mir, dass das ja vom DIMDI kommt (ich nehme an, sie beruft sich auf die Kodebezeichnung bei den B-Kode "in anderen Kapiteln klassifiziert"). Als ich ihr dann erklärte, dass der Kode aber obligat anzugeben ist, meinte sie, dass sie jetzt nicht sagen kann, wo ich den Code anhängen soll, aber eben nicht an den A-Kode denn dies sei ein Kodierfehler!?(

    *durchatme* Gut, dann hänge ich zukünftig die Keime eben an einen Z-Kode, um nicht mehr fehlerhaft zu kodieren - oder sollte ich diese Frage mal beim DIMDI stellen ? :/

    Grüße

    (aber aus den Antworten hier schließe ich, dass andere Häuser nicht das Problem mit den zurückgewiesenen Rechnungen haben?)