Ambulante Abrechnung bei bloß schneller Plazentageburt?

  • ich brauche mal Hilfe zu anfallenden Kosten:

    Mutter entbindet im eigenen Auto direkt vor dem Krankenhaus. Die Hebamme kommt später und nimmt das Kind in Empfang und die Mutter kommt ins Krankenhaus lediglich für die Geburt der Plazenta und geht nach 1 h wieder nach Hause. Es kommen ansonsten keine weiteren Leistungen dazu - keine Untersuchungen an der Mutter und am Kind und auch nicht mal Blutuntersuchung (die Mama wollte einfach schnell nach Hause).

    Wäre es dann

    • ICD Z39.0 Betreuung und Untersuchung der Mutter unmittelbar nach einer Entbindung
    • OPS 9-263 Überwachung und Leitung der isolierten Geburt der Plazenta
    • DRG O61Z Stationäre Aufnahme nach Entbindung oder Abort ohne OR-Prozedur
    • (VWD=1 Tag, uGVD=1.Tag)

    Der Leistungsträger der Patientin kennt diesen Ablauf bereits detailliert. Die obige Kodierung zielt auf stationär, der eigentliche Ablauf wird jedoch ambulant gestellt.

    Wie müsste so einen Fall abgerechnet (kodiert) werden, damit alles dann vor allem von den Kosten her korrekt ist und nicht mehr und nicht weniger?

    Was spricht hier für ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Abrechnung und was dagegen?

    Wenn hier eine ambulante Abrechnung eher rechtskräftiger wäre, wie wäre es dann rechtlich abzurechnen? Auf welche Rechtsgrundlage richtet sich bzw. soll sich die Vergütung richten?

    Danke schon mal für eine schnelle Antwort.

  • Hallo icddrg,

    Ihr Kodiervorschlag sieht doch gut aus, aber de facto war es ja eine ambulante Leistung, daran kann nach Ihrer Schilderung kein Zweifel bestehen, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Die Nabelschnur wurde allerdings im KH durchtrennt. Welche rechtliche Grundlage kann hier für eine teil- bzw. vollstationäre Behandlung, zur Abrechnung nach dem DRG-System, sprechen?

  • Ich würde diesen Fall als ambulante Entbindung kodieren, die Plazenta hat sich ja im Kreißsaal gelöst. Für mich ist es eine O 80 mit Angabe der Schwangerschaftswoche( O09.-) + z37.0. Damit kommt man dann in die O 60 D.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    eine Frage dazu: Ist die Geburt nicht erst mit der Geburt der Plazenta beendet? So hatte ich das mal vor langer Zeit gelernt.

    Will sagen: Es handelt sich um eine Geburt im Krankenhaus. Andere Ansichten?

    B. Sommerhäuser

  • Zitat

    "die Plazenta hat sich ja im Kreißsaal gelöst. Für mich ist es eine O80 …"

    Wenn allerdings nur die Plazenta im Kreißsaal gelöst wird, dann wären ja die Kodes, die ich oben erwähnt habe, wiederum zutreffender.

  • Hallo,

    eine Frage dazu: Ist die Geburt nicht erst mit der Geburt der Plazenta beendet? So hatte ich das mal vor langer Zeit gelernt.

    Will sagen: Es handelt sich um eine Geburt im Krankenhaus. Andere Ansichten?

    B. Sommerhäuser

    Hallo,

    kommt drauf an:

    Die Geburt endet medizinisch mit der Ausstoßung der Plazenta.

    Vollendet gilt die Geburt im juristischen Sinn mit dem vollständigen Austritt des Kindes aus dem Mutterleib, ohne dass die Nabelschnur durchtrennt ist.

    Erfolgt die Kodierung juristisch oder medizinisch?

    Sichtweise des MDK in seinen Kommentierungen:

    Bei Geburt eines Kindes außerhalb des Krankenhauses (DKR 1518) und Geburt der Plazenta im Krankenhaus ohne Komplikationen und / oder operative Prozeduren ist ein Kode aus Z39.- Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter die korrekte Hauptdiagnose.

    Bei Geburt eines Kindes außerhalb des Krankenhauses und Geburt der Plazenta im Krankenhaus mit Komplikationen und / oder operativen Prozeduren wird die entsprechende Komplikation als Hauptdiagnose kodiert.

    Hoffen wir auf die Regelungen im MDK-Reformgesetz und die dort initiierten Maßnahmen zur regelkonformen Abrechnung. 8o

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch