Hallo liebes Forum,
schlagt und steinigt mich nicht für diese Frage, aber ich stehe wirklich auf dem Schlauch...
Ist eine vorstationäre Abrechnung neben anschließenden tagesklinischen Behandlung mit tagegleicher Abrechnung zulässig, oder analog zum DRG-Bereich mit gleichen Regelungen dann auch abgegolten? Danke vorab für eure Hilfe