Flüchtige Substanzen versus Sedativa, wo sortiere ich ein....

  • Hallo und guten Tag,

    relativ selten haben wir wiederkehrende Fälle von GHB (Gammahydroxybuttersäure) und GBL (Gamma-Butyrolacton; GHB/GBL Liquid Ecstasy) Intoxikationen und ich frage mich, wo ich sie einsortieren kann. Entweder in die F13, als Sedativa, oder in die F18, da es zumeist eh Reinigungsmittel sind, die die Kids schlucken.

    Vielleicht besteht eine Expertise, die mir weiterhelfen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    idKgebz

  • Ich bin zwar kein Psychiater, aber: F18 ist die Abhängigkeit von flüchtigen Lösungsmitteln, und das ist GHB nicht (gemeint sind z.B. Klebstoff- und "Poppers"-Schnüffler, also Amylnitrit und so Zeugs)).

    GHB ist ein zugelassenes Arzneimittel (Handelsname: Somsanit), das (wenn auch nicht sehr häufig) in der Intensivmedizin zur Sedierung eingesetzt wird. GBL ist die (medizinisch nicht verwendete) Prodrug davon. Also klarer Fall von F13, würde ich als einfacher Anästhesist meinen.