Klassifikationen und DRG System 2020

  • Hmm...

    Was ist denn z.b. mit den "8 Stunden > als 6 mbar Druckunterschied" gemeint?

    Zeitstunden oder Beatmungsstunden?

    Beispiel: Pat. wird 7 Stunden eine Minute mit > 6mbar beatmet -> wird auf 8 Stunden aufgerundet (jede angefangene Stunde zählt) -> und das wird dann noch mal auf 24 Stunden aufgerundet?

    Sollte es sich um Zeitstunden handeln, wie genau müssen diese dann im Streitfall nachgewiesen werden? Minutengenau? Also pro Stunde 60 Werte bei einem Pat. der 1400 Stunden beatmet wurde? Wer soll das prüfen, und, leider noch, ausdrucken und versenden?

    Es werden neue Unklarheiten geschaffen, die massive Streitigkeiten nach sich ziehen werden.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Herr Bartkowski,


    viele Ihrer Fragen habe ich mir auch gestellt und ( natürlich) noch keine befriedigende Antwort darauf.

    Ich denke aber, die Formulierung mit der Entlassung/ Verlegung ist bewusst so offen gewählt worden, weil beides gemeint ist: Natürlich die Entlassung aus dem KHS aber auch die Verlegung runter von der Intensivstation auf eine Periphere Station ( IMC? Weaning Station?).

    Begründung: Wie Sie richtig schreiben, kommt es nicht auf den Aufenthalt auf einer Intensivstation an, sondern darauf, dass der Pat. Lebensbedrohlich erkrankt ist. Der neue Passus lautet:

    „Beatmungsstunden sind nur bei „intensivmedizinisch versorgten“ Patienten zu kodieren, das heißt bei Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sogenannten vitalen oder elementaren Funktionen von Kreislauf, Atmung, Homöostase oder Stoffwechsel lebens- gefährlich bedroht oder gestört sind und die mit dem Ziel behandelt, überwacht und gepflegt werden, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen“.

    Wenn sich ein bisheriger Intensivpatient soweit stabilisiert hat, dass er abwärts verlegt werden kann, werden seine Vitalen Funktionen mutmasslich nicht mehr lebensgefährlich bedroht sein.

    Wenn „nur“ noch geweant wird, aber das Grundleiden nicht mehr behandelt wird, entfällt die Beatmungsberechnung demnach auch.


    Bei Kindern sehe ich den Cut off an dem 1. Geburtstag für HFNC und am 6.Geburtstag, wobei ich diesen Geburtstagstag noch mit einrechnen würde. Am Tag danach würden sich auch im weiterlaufenden Fall m.E. die Konditionen ändern ( es steht nirgends, dass das Alter bei Aufnahme relevant wäre).

    Wie bei HFNC die Grundbedingungen der Beatmungen erfüllt werden können ( Maskensystem z.B), bleibt abzuwarten...

    Ergo: Die Zählung der Stunden wird sicher leichter, der Streit im Einzelfall aber nicht weniger, vermute ich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Einmal editiert, zuletzt von Breitmeier (18. Oktober 2019 um 15:13)

  • - auch hmmm und grübel -

    Wie soll der Nachweis der "lebensgefährlichen Bedrohung" der Vitalfunktionen aussehen?

    ...und "um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen" - was wenn das Grundleiden dieselbe Ursache für die Beatmung ist? Oder gar nicht mehr behandelt wird, sich aber keiner zu einer Beendigung der ITS-Maßnahmen entschliessen kann/will ---

    Und die Frage, die sich schon länger stellt: Was ist "intensivmedizinisch versorgt"? Eine ITS im Krankenhausplan? Bei Neonatologie welches Level? Eine vom MDK "abgesegnete ITS? ....

    Das ist nur ein mittlerer Wurf. Der große Wurf ist ausgeblieben. Es gibt definitiv neue Streitpunkte.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Herr Breitmeier,

    die "offene" Formulierung der Entlassung/Verlegung mag ja noch einvernehmlich zu klären sein, aber wenn der Patient am letzten Beatmungstag (und ggf. weitere Tag) ohne Beatmung auf der Intensivstation verbleibt? Zählen dann die tatsächlichen 8 - 23 Std oder die 24 Std. pauschal? Die Beispiele 1 und 2 suggerieren, dass nur die tatsächlichen Beatmungsstunden zählen sollen, es gibt aber gar keine Angaben über den Verbleib der Patienten in den beiden Beispielen der DKR 1001s.

    Das Zählen der Lebenstag ist auch ein spitzfindiges und genau deshalb klarzustellende Problem. Am 1. Lebenstag, dem Tag der Geburt, ist das Alter 0 Jahre und 0 Tage. Erst am 2. Lebenstag ist das Alter 1 Tag! Am 1. Geburtstag, wenn das Kind "1" wird, hat das 2. Lebensjahr begonnen, das 1. Lebensjahr war somit mit Ablauf des Vortags des Geburtstags beendet, mit dem Umspringen des Uhrzeigers auf 00:00 h des Geburtstags. Somit ist HFNC nicht mehr bei Kindern zu berücksichtigen, die an ihrem 1. Geburtstag aufgenommen werden und CPAP nicht, wenn das Kind am 6. Geburtstag aufgenommen wird.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo zusammen,

    hier meine vorsichtige Einschätzung: Der Begriff Entwöhnung wird in der sozialgerichtlichen Auseinandersetzung durch den Begriff intensivmedizinische Versorgung ersetzt werden. Und bis Kassel hier ein Machtwort spricht, wird viel Zeit vergehen. Was ist z.B. die Vitalfunktion Homöostase und wie wird sie behandelt, überwacht und gepflegt (oder reicht hier nur eine der drei genannten Tätigkeiten)?

    Alternativ könnte auch der Schlichtungsausschuss Bund angerufen werden, wenn die ersten Sachen hochkochen. Der soll ja jetzt ganz schnell werden.

    Die Trennlinien zwischen Beatmung und Keine Beatmung werden deutlich verschoben werden, so dass auch die Fälle, die jetzt noch als Beatmung durchgehen, ab 2020 keine Beatmungen mehr sind. Entweder weil die Druckdifferenz nicht kontinuierlich > 6 mbar dokumentiert ist oder wegen der nicht nachgewiesenen intensivmedizinischen Versorgung i.S. der DKR.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Das ist nur ein mittlerer Wurf. Der große Wurf ist ausgeblieben. Es gibt definitiv neue Streitpunkte.

    Das ist definitiv der größte Wurf, der jemals im Sinne der Änderungen der DKR vollzogen wurde. Damit ist nicht gesagt, dass es keine neuen Auslegungsstreitigkeiten gibt. Aber diese entsprechend in den DKR dann zu klären, ist jetzt ganz eindeutig einfacher als vorher.

  • Beispiel: Pat. wird 7 Stunden eine Minute mit > 6mbar beatmet -> wird auf 8 Stunden aufgerundet (jede angefangene Stunde zählt) -> und das wird dann noch mal auf 24 Stunden aufgerundet?

    Lieber Papiertiger,

    dieses Beispiel hat mich auch zum Nachdenken gebracht, aber ich glaube, dass dies nicht so gemeint ist.

    Zumal im Zusammenhang mit dem Aufrunden von der Ermittlung der Gesamtbeatmungszeit während eines Krankenhausaufenthaltes gesprochen wird, also m.E. nicht von der Ermittlung der Beatmungszeit eines Behandlungstages.

    Beispiel

    Tag 1 - Beatmung invasiv, 24 Stunden

    Tag 2 - Beatmung invasiv, 12 Stunden - Beatmung noninvasiv, 6 Stunden

    Tag 3 - Beatmung noninvasiv, 7,5 Stunden


    Somit ist für Tag 3 das Minimum von 8 Beatmungsstunden nicht erreicht, es können somit keine 24 Beatmungsstunden für Tag 3 berechnet werden.

    Im Nachgang würde man jedoch die 55:30 Stunden auf 56 Gesamtbeatmungsstunden für den Krankenhausaufenthalt aufrunden und u.a. dem Kostenträger übermitteln.

    Möglicherweise sehe ich das aber auch völlig falsch und man möge mich erhellen!

    Viele Grüße

    Kodiak

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Foristen,

    immerhin ist hier der Begriff der intensivmedizinischen Versorgung an die Stelle der Intensivstation getreten. Insofern dürfte die Auffassung des LSG Saarland m.E. ausgehebelt sein, dass nur auf Intensivstationen beatmet werden kann. Auch auf einer IMC können die beschrieben Situationen.

    Zitat

    bei denen die für das Leben notwendigen sogenannten vitalen oder elementaren Funktionen von Kreislauf, Atmung, Homöostase oder Stoffwechsel lebensgefährlich bedroht oder gestört sind und die mit dem Ziel behandelt, überwacht und gepflegt

    werden, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die

    Behandlung des Grundleidens zu gewinnen"

    gegeben sein. Inwieweit dann im Einzelfall anerkannt wird, dass allein die Beatmung schon eine notwendige gestärte elementare Funktion der Atmung "behandelt" um diese zu erhalten oder zu ersetzen, wird spannend sein, insbesondere bei LZ-Beatmung.

    Durch die Beschreibung der zu berücksichtigenden Zeiten ist m.E auch die fachlich unsägliche Frage der Gewöhnung vom Tisch.

    Die HFNC Regel tut ein übriges.

    Insofern doch vermutlich ein ziemlich großer Wurf.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Hinweis: Gemeinsame Erklärung der Selbstverwaltungspartner

    Auswirkungen des MDK-Reformgesetzes auf die FPV 2020

    Die Regelungen der FPV 2020 wurden ohne Berücksichtigung sich gegebenenfalls aus dem MDK-Reformgesetz ergebender Änderungsnotwendigkeiten vereinbart. Die Vereinbarungspartner prüfen unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag die FPV 2020 auf Anpassungs- oder Klarstellungsbedarf.

  • Hallo,

    noch mal eine Frage an die Gemeinde zu der DKR zu Beatmungen:

    Da steht ja jetzt drin:

    Diese intensivmedizinische Versorgung umfasst mindestens ein Monitoring von Atmung und
    Kreislauf und eine akute Behandlungsbereitschaft (ärztliche und pflegerische Interventionen zur
    Stabilisierung der Vitalfunktionen unmittelbar möglich).

    Brauche ich damit einen Volldienst auf der ITS oder genügt ein Bereitschaftsdienst (auf der ITS).

    Oder darf der Arzt in einem separaten Bereitschaftszimmer sein? Dann ist es aber nicht mehr unmittelbar, wenn man/frau sich die Definition des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung in NRW anguckt:

    Eine konkrete Wegstrecke, die zurückgelegt werden darf, findet sich in den Vorschriften nicht. Legt man allerdings die Definition für das Wort "unmittelbar" zugrunde - durch keinen oder kaum einen räumlichen oder zeitlichen Abstand getrennt - kann man nur zu dem Schluss kommen, dass sich die Einrichtungen mindestens auf der selben Etage befinden müssen. Eine Einrichtung auf einer anderen Etage oder einem anderen Gebäude halten wir für nicht zielführend.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    2 Mal editiert, zuletzt von E_Horndasch (23. Oktober 2019 um 13:25)