Hmm...
Was ist denn z.b. mit den "8 Stunden > als 6 mbar Druckunterschied" gemeint?
Zeitstunden oder Beatmungsstunden?
Beispiel: Pat. wird 7 Stunden eine Minute mit > 6mbar beatmet -> wird auf 8 Stunden aufgerundet (jede angefangene Stunde zählt) -> und das wird dann noch mal auf 24 Stunden aufgerundet?
Sollte es sich um Zeitstunden handeln, wie genau müssen diese dann im Streitfall nachgewiesen werden? Minutengenau? Also pro Stunde 60 Werte bei einem Pat. der 1400 Stunden beatmet wurde? Wer soll das prüfen, und, leider noch, ausdrucken und versenden?
Es werden neue Unklarheiten geschaffen, die massive Streitigkeiten nach sich ziehen werden.