Klassifikationen und DRG System 2020

  • Hallo Herr Breitmeier,

    Ich glaube, die Vertragsparteien haben hier ganz bewusst Teile des BSG Urteils zum Weaning in die DKR 1001 integriert.

    Vielleicht können wir zunächst dahingehend Einigkeit erzielen, dass die Vertragsparteien zumindest der Interpretation des BSG, eine Entwöhnungsbehandlung liege auf keinen Fall dann vor, wenn eine Sauerstoffinsufflation erfolge, eine Absage erteilt haben.

    Für eine nicht indizierte "Entwöhnungsbehandlung", die ausschließlich zur Erlösgenerierung durchgeführt wird, bedarf es keiner Ausführungen in den DKR. Nichtindiziertes ist ohne Anspruch auf Vergütung.

    ... ich bezog mich auf den zweiten Teil des Satzes: "um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnnen". Ist das Grundleiden bereits erfogreich behandelt, entfällt die Batmungszeit.

    Kodierung ist nur möglich bei "intensivmedizinisch versorgten" Patienten. Welche Patienten darunter zu verstehen sind, ergibt sich aus dem dann Folgenden. Es wird nicht ausgeführt, dass Beatmungsstunden nur so lange kodierbar sind, wie Patienten "intnensivmedizinisch versorgt" werden.

    Mit welcher Dauer zu kodieren ist, ergibt sich aus dem Absatz "Berechnung der Dauer der Beatmung". Es muss die Definition erfüllt sein (Abs. 1 (!) der DKR). Die zu kodierende Dauer ergibt sich aus dem dann Folgenden, u.a. dass dies ausdrücklich unabhängig davon ist, ob eine Entwöhnung stattfindet.

    Entwöhnung liegt gewöhnlich dann vor, wenn die Behandlung des Grundleidens abgeschlossen ist und weiterhin Beatmungsbedürftigkeit besteht.

    Wie es auszulegen ist, wird irgendwann das BSG entscheiden. Aufgrund allfälliger Unschärfen der Sprache besteht entsprechender Spielraum.

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (31. Oktober 2019 um 12:08)

  • Guten Morgen

    Nein, Sie sehen das völlig richtig! Es geht hier um eine abschließende Aufrundung der Gesamtbeatmungszeit. Ihr Beispiel ist damit völlig korekt. Da hat sich also jetzt überhaupt nichts geändert.

    Gruß

    Bruce

  • Hallo noch einmal

    Der Begriff "intensivmedizinisch versorgt" steht ja auch schon in den DKR der Jahre zuvor. Neu ist ja jetzt die Füllung dieses Begriffes mit Inhalt. Aber auch der ist nicht neu. Neu ist ja auch nicht, dass er nie genau definiert worden ist. Es gibt ja andernorts Vorschläge, den TISS28 und/oder den Frühreha-Barthelindex dafür heranzuziehen FOKA 0044). Das Problem ist daher ja nicht neu. Es ging ja primär um die Abgrenzung von heimbeatmeten Patienten und intensivmedizinisch versorgten Patienten. Das ist ja auch korrekt. Schade ist nur, dass immer wieder sinnvolle Abgrenzungen genutzt werden, um bar jeder Sinnhaftigkeit Geld zu fordern oder eben zurückzufordern.

    Bruce

  • Hallo,

    "intensivmeidzinisch versorgt" ist ein copy und paste aus dem Urteil BSG B 3 KR 17/06 R (Jahr 2007; zu finden bei dejure.org).

    Dort wird die Quelle angegeben mit K. Eyrich, Versicherungsmedizin 1992, welcher sich wiederum auf Veröffentlichungen von HW Opderbecke aus dem Jahr 1976 bezieht. Die Einlassung der intensivmedizinisch involvierten Fachgesellschften wie DIVI e. V. und DGAI e. V. benutzen die Definition wie oben angegeben im Wesentlichen: es werden nicht Teile aufgehoben (z. B. infolge medizinischer Fortschritt).

    Der Knackpunkt wird der Terminus und Zustand Lebensgefahr sein.

    MfG

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin

  • Hallo zusammen,
    hier mal eine Frage an die Juristen hier:
    in der DKR 1001 wird ja ab 2020 festgelegt, dass am Aufnahmetag und am Entlasstag, bzw. Verlegungstag nur die tatsächlich erbrachten Beatmungsstunden gezählt werden können.
    Ist der Aufnahmetag der Aufnahmetag im KH oder auf der ITS?
    Fiktives Beispiel: Patientin wird aufgenommen und erleidet am dritten Tag eine Komplikation, in deren Folge sie beatmungspflichtig wird. Es werden am ersten Tag der Beatmung 9 Stunden Beatmung durchgeführt. Zählen die als 24, weil > 8 und nicht Aufnahmetag oder als 9, weil Aufnahmetag auf ITS?

    Oder:

    Patient wird nach einem prä-Tag um 15:00 Uhr zur OP intubiert und postoperativ (> 24 Stunden) nachbeatmet. Wird der OP-Tag dann mit 24 Stunden (weil > 8 Stunden und nicht Aufnahmetag) gezählt? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der prä-Tag medizinisch indiziert war, sonst wird es noch komplexer.

    In den Beispielen der DKR werden die Patientin ja immer beatmungspflichtig aufgenommen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo E.Horndasch

    Ich bin zwar kein Jurist und auch sicher, dass der von Ihnen beschriebene Umstand bundesweit zu entsprechenden Kodierungen führt. Aber wenn man mal anders denkt, könnte es doch so aussehen: Wir wollen (und das auch möglichst korrekt) die Anzahl der Beatmungsstunden ermitteln. Die DKR wollen dazu Richtlinien geben, die ja auch Hilfsmittel sein können. Und wir haben beide Füße auf der Erde und behalten sie dort. Welcher Logik sollte es da folgen, wenn nicht der Tag des Beatmungsbeginns gemeint ist sondern der Tag der Aufnahme im KH oder auf der ITS? Mir fällt keine ein, wenn es eben darum geht eine Gesamtbeatmungszeit zu ermitteln. Dass für Operationen eine Sonderregel nötig ist, liegt m. E. auch auf der Hand, da eine Anästhesie eine Atemdepression mit Beatmungspflichtigkeit zur Folge hat, die aber primär keine pathologische Ursache hat, aber bekommt oder wahrscheinlich hat, wenn die Beatmung postoperativ > 24 h andauert. Und dann auch zu Beatmungs-DRG`s führt...

    Aber wg. der Frage der OP-Beatmung und Beatmung danach: Hier halte ich die DKR für 2020 auch eindeutig: "Wenn die maschinelle Beatmung jedoch zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und länger als 24 Stunden dauert, dann zählt sie zur Gesamtbeatmungszeit. Die Berechnung der Dauer beginnt in diesem Fall mit der Intubation..."

    D.h. Nein, die Beatmungszeit beginnt auch im obigen Beispiel mit der Intubation. Oder?

    Aber ich gebe Ihnen völlig recht: Wegen des Beginns der Beatmungszeit sehe ich Gerichte und Schlichtungsausschussköpfe qualmen...

    Gruß

    Bruce

  • Hallo Herr Horndasch,

    dann kommt jetzt mal der böse Jurist... 8o

    Die Formulierung bedient sich ja nun mal der in anderem Kontext feststehenden Begriffe von Aufnahme-, Entlass- und Verlegungstag, die dann im Bereich der FPV immer den Zeitpunkt bezeichnen, zu denen der Patient das Krankenhaus betritt bzw. verlässt und eben nicht stations-/fachbereichsbezogen gewertet werden. In den DKR wird hier nun nicht klargestellt, dass hier insoweit ein anderer Bezugsrahmen gelten soll, weshalb ich die Auslegung, dass es sich also hinsichtlich der Stundenzählung immer nur um diese Tage handeln soll und eben eine interkurrent auftretende Beatmungsepisode dann nach der 8h-Regel zu bewerten ist. Wie Bruce bereits schrieb, wird das dann aber sicher ein weiterer Zankapfel, sobald die "fiktiven" Stunden erlösrelevant werden...

    MfG, RA Berbuir

  • Guten Morgen,

    ich wusste es bis gestern leider nicht, es gibt vom INEK eine Erläuterung der DKR, Stand 18.12.2019, und darin steht:

    1.
    Frage:
    Worauf beziehen sich die Begriffe „Aufnahme, Entlassung, Verlegung“ bei der Berechnung der Dauer der Beatmung?
    Antwort:

    Die Begriffe beziehen sich auf die stationäre Aufnahme in das oder die Entlassung aus dem behandelnden Krankenhaus sowie auf die Verlegung in eine andere Einrichtung oder ein anderes Krankenhaus.


    Zu finden hier: https://www.g-drg.de/G-DRG-System_2…ichtlinien_2020

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Eine Frage, die evtl. zu dieser Rubrik passt:

    Es geht um einen potentiellen Klagefalls aus dem Jahr 2019. Thema sind wie so oft die Beatmungsstunden.

    Da es sich um einen alten Fall handelt wurde dieser von meiner Vorgängerin bearbeitet.

    Es liegt mir ein Dokument vor in welchem Sie die Beatmungsstunden nach folgender Regel berechnet hat:

    >6h = 24h aufrunden..

    da es aktuell 8h sind statt 6 bin ich irritiert. Die Berechnung der Beatmungsstunden soll ja vereinfacht worden sein...

    Es geht also grundlegend um die Frage: Wie wurden im Jahr 2019 die Beatmungsstunden berechnet? Im Internet konnte ich bisher nur Quellen finden, die mir leider mehr verwirrt haben.

    Könnte mir jemand evtl. eine Quelle nennen oder mir weiter helfen?

  • Hallo kmffl,

    die >6h gründen sich bei der Kollegin sicher auf die damals geltende Regelung "bei Masken-CPAP müssen mindestens 6h Beatmungszeit am Tag vorliegen ..."

    Grundsätzlich muss ich sagen, wenn es um einen potenziellen Klagefall geht, dann sollten Sie sich evtl. entspr. Expertise bei direkter Beurteilung der Patientenkurve herbeiholen.

    Ihre Fragen zeigen da ja doch "Unsicherheiten", mit denen mir bei einer Klageerhebung nicht wohl wäre ... nichts für Ungut ....

    Unter diesem Link finden Sie nochmal die damals geltenen Kodierregeln.

    Beste Grüße

    geoff