Regelbehandlung oder Intensivbehandlung?

  • Moin,

    Fallbeispiel:

    Herr X. kommt um 01:00 Uhr notfallmäßig, freiwillig zur wdh. Aufnahme in den geschützten Bereich. F10.2 bekannt. Aktuell AAK: 1,20 %, dabei voll orientiert. Im Vorfeld suizidal, hier davon distanziert (Entlastet durch die Aufnahme).

    Wird um 12 Uhr des Folgetages wieder entlassen. Möchte keine QE und es ist auch im direkten Anschluss nicht indiziert, wenn dann möchte er dies in einem anderen KH machen.

    Meine Fragen:

    1) Für diesen Tag eine S1 - Behandlung oder S2 - Behandlung mit dem Intensivmerkmal der "besonderen Sicherungsmaßnahme" (Vitalgefährdung lag nicht vor)

    --> Ich sehe eine S1 Behandlung :/

    2) Entlassung regulär oder aus sonstigen Gründen?

    --> Ich sehe eine reguläre Entlassung, weil es im beiderseitigen Interesse / einvernehmen geschieht :/

    Ich würde mich sehr über einen Austausch freuen

    Mit freundlichen Grüßen

    kodiere_noskill8)

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo :)

    Zu 1 :

    Wenn er bei uns im Intensivüberwachungsbereich landet ( den man nicht mehr kodieren kann , der aber bei uns noch existiert ) würde ich ihm die S2 geben .

    Bei 1.2 Promille und voll orientiert landet er dort wenn in der Vorgeschichte Krampfanfälle bekannt sind oder er Polytoxpatient ist.

    Ansonsten die S1

    Zu 2: Reguläre Entlassung.

    Sonnige Grüße .

  • Hallo,

    Als HD wäre hier die F10.0 zu verschlüsseln. F10.2 als ND, auch wenn er nicht zur QE bleiben möchte. Gemäß Psych-PV sehe ich die Einstufung in S1 gerechtfertigt (keine Vitalgefährdung, von Eigengefährdung distanziert). Als Entlassungsart sehe ich hier eine reguläre Entlassung. Nur weil sich der Patient nicht einer Entzugsbehandlung unterziehen will, sehe ich hier nicht automatisch eine Entlassung gegen ärztlichen Rat.

    Schöne Grüße & ein schönes Wochenende