Moin,
Fallbeispiel:
Herr X. kommt um 01:00 Uhr notfallmäßig, freiwillig zur wdh. Aufnahme in den geschützten Bereich. F10.2 bekannt. Aktuell AAK: 1,20 %, dabei voll orientiert. Im Vorfeld suizidal, hier davon distanziert (Entlastet durch die Aufnahme).
Wird um 12 Uhr des Folgetages wieder entlassen. Möchte keine QE und es ist auch im direkten Anschluss nicht indiziert, wenn dann möchte er dies in einem anderen KH machen.
Meine Fragen:
1) Für diesen Tag eine S1 - Behandlung oder S2 - Behandlung mit dem Intensivmerkmal der "besonderen Sicherungsmaßnahme" (Vitalgefährdung lag nicht vor)
--> Ich sehe eine S1 Behandlung
2) Entlassung regulär oder aus sonstigen Gründen?
--> Ich sehe eine reguläre Entlassung, weil es im beiderseitigen Interesse / einvernehmen geschieht
Ich würde mich sehr über einen Austausch freuen
Mit freundlichen Grüßen
kodiere_noskill