Liebes Forum,
wenn ich in MDK-Gutachten mit Fragen der primFB zu tun habe, betrifft das nicht selten Konstellationen, die (zumindest aus MDK-Sicht) stationsersetzend hätten erfolgen sollen, da sie im AOP-Katalog enthalten sind. Ein Bsp. bei uns wäre die elektive, rein diagnostische Koronarangiographie, etwa nach auffälliger Ergometrie beim Hausarzt. Irgendwie implikativ finde ich hier die Assoziation "elektiv", bin mir aber dennoch unsicher, ob ich da nicht falsch liege. Daher meine Frage an Sie: beinhaltet der AOP-Katalog definitionsgemäß (nur) planbare Leistungen, oder kann er auch so verstanden werden, dass eine AOP-Leistung auch bei Notfällen gefordert werden kann?
Ein Beispiel: Notfallmäßige Aufnahme eines Patienten mit instabiler Angina Pectoris (Arbeitshypothese: akutes Koronarsyndrom) und Durchführung einer Herzkatheteruntersuchung noch am selben Tag. Selbige erbringt aber einen Ausschluss KHK. Obschon vieles/alles aus der ex ante Sicht eine relevante KHK wahrscheinlich erschienen ließ (viele kardiovaskuläre Risikofaktoren, Beschwerdecharakteristik etc), stellt sich retrospektiv doch heraus, dass der Patient eine andere Ursache aufwies (zB Reflux-Oesophagitis, Muskuloskelletal oä).
Die KK geht jetzt her und argumentiert: Ja, das mit der Arbeitshypothese usw. einschließlich der Katheteruntersuchung passt alles, allerdings wäre AOP statt stationär die korrekte Abrechnungsform, da die rein diagnostische Koronarangiographie im AOP-Katalog enthalten ist.
Ich bin mehr als gespannt auf Ihre Einschätzung!
Lieben Dank im Voraus und beste Grüße