Guten Tag,
wir sind ein akut-psychiatrisches Haus und haben bislang allgemeinpsychiatrische oder gerontopsychiatrische oder Regelbehandlung (A1 / G1) oder Intensivbehandlung (A2 / G2) kodiert. Nun gibt es Bestrebungen, jede Therapiewoche, in der drei und mehr ärztl. oder psychol. TE anfallen, als psychotherapeutische Komplexbehandlung 9-626 zu kodieren. An dieser Stelle frage ich mich, ob das so ganz einfach machbar ist, ohne etwa in der PsychPV eine A5 zu kodieren.
Was hat es mit der Bestimmung im Dimdi auf sich:
"Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt [...] oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden"?
Sollte da nicht bei Behandlungsbeginn eine A5 resp. G5 erfasst werden - oder spielt das für die PEPP-Kodierung keine Rolle? Muss dies nicht in den Budgetverhandlungen erst einmal mit den Kostenträgern vereinbart werden? Welcher Verteil ergibt sich überhaupt daraus?
Mit neugierigen Grüßen
underwood