Guten Tag zusammen,
diese Form der Ablehnung der AWP ist mir neu.
Es handelte sich um einen Fall mit AOP-Leistung. Die Kasse hat den MDK beauftragt, die stationäre Notwendigkeit wurde bestätigt. Die AWP wird jetzt verweigert, weil das Krankenhaus hätte gen. BSG-Urteil B3 KR 28/12 von sich aus im Vorfeld die Informationen über die Notwendigkeit an die Kasse liefern müssen. Dies geschah nicht. Die Kasse sieht das als "fehlerhafte Abrechnung" und habe nur aus diesem Grund die MDK-Prüfung eingeleitet.
Bitte um Ihre Einschätzung.
Vielen Dank im Voraus!