SMD elektronischer Unterlagenversand

  • Hallo,

    ist der SMD in irgendeiner Weise durch die PrüVv verpflichtet, den elektronischen UL-Versand zu akzeptieren?

    Lieben Dank!

  • Hallo AO85,

    die Vertragspartner sind nach §11 der PrüfvV eigentlich alle verpflichtet, eine elektronische Übermittlung spätestens bis zum 01.01.2017 umzusetzen, dazu zählt auch der SMD.

    In Absatz 2 des §11 heißt es dann, dass eine bundeseineitliche Empfehlung zur elektronischen Übermittlung vereinbart wird.

    Die Gründe, warum dies flächendeckend fast gar nicht umgesetzt ist, ahnt man jedoch schon im Text: ""eine elektronische Übermittlung", "bundeseinheitliche Empfehlung", "...verständigen sich die Vertragspartner..."

    Ich denke, das muss man nicht weiter kommentieren.

    Wir sind eines der wenigen Häuser, die die digitale Übermittlung realisiert haben. Das gründet sich jedoch auf die Initiative eines Anbieters einer "geeigneten elektronischen Übermittlung", der mit unserer Klinik und dem hiesigen MDK kooperative Partner gefunden hat.

    Grundsätzlich scheint mir jedoch das größte Hemmnis die mangelnde Bereitschaft zur digitalen Übermittlung auf b e i d e n Seiten zu sein.

    Und nach dem, was wir mit dem SMD bzw. dem zugehörigen Kostenträger erleben/wahrnehmen, ist die "Unbeweglichkeit" dort mutmaßlich wohl am größten.

    Und mit den o. g. Begrifflichkeiten sowie deren (Nicht-)Umsetzung wird sich m. E. rechtlich wohl auch kein "Zwang" auf den SMD ausüben lassen.

    Evtl. gibt es aus "Insider"-Kreisen der an der Umsetzung Beteiligten ja noch objektive Ergänzungen zum aktuellen Sachstand in dieser Diskussion.

    Viele Grüße

    geoff

  • Danke für die Antwort.

    Genau über diese Wortwahl bin ich nämlich auch gestoßen.

    Habe ich es richtig verstanden, dass Sie mit dem SMD eine elektronische Übermittlung leben?

    Mit dem MDK haben wir diesbezüglich gar keine Probleme. Lediglich der SMD stellt sich wie immer quer.

  • Hallo AO85,

    nein, die Kooperation zur digitalen Übermittlung von Unterlagen haben wir mit dem MDK, nicht mit dem SMD.

    Wie ich schon schrieb, die Kommunikation mit dem SMD (bzw. primär über die zugehörige Sozialversicherung) läuft "old school" - mäßig.

    Anforderung von Patientenunterlagen erfolgt per Briefpost mit Deckblatt für Rücksendung etc.. Telefon-Nr. und direkte Ansprechpartner im Briefkopf des Anschreibens werden schonmal tunlichst nicht benannt.

    Das eigentliche "Gutachten" war dann ein schriftlicher Leistungsentscheid, der formal und inhaltlich die Voraussetzungen eines Gutachtens nicht erfüllte, wie sie gemeinhin daran geknüpft sind.

    Mittlerweile erhalten wir gar keine solchen "Gutachten" mehr, es wird jetzt per KAIN (immerhin digital !!) ein Leistungsentscheid übermittelt, der "begründend" einige Textpassagen aufweist.

    Ob dies aus einer gutachterlichen Stellungnahme (ärztlich?) des SMD oder aus der Feder von SachbearbeiterInnen der Sozialversicherung stammt, erschließt sich nicht.

    (Und das Ganze erfolgt auch nur im Fall einer eingeforderten Rechnungskürzung. Nachricht im Positiv-Fall - Fehlanzeige.)

    Hier springt einen ungewollt der Amtsschimmel an .... sorry.

    Bevor nun jemand schreibt "würde ich so nicht akzeptieren", "kann man doch einfordern" etc. - wir machen das dann bei Fällen im Dissens. Wenn in der Gesamtschau nach abschließender Beurteilung auf MedController-Ebene aber sowieso akzeptiert werden muss, verzichten wir aus Zeit- und Ressourcengründen.

    VG

    geoff

  • Hallo geoff,

    "

    Wenn in der Gesamtschau nach abschließender Beurteilung auf MedController-Ebene aber sowieso akzeptiert werden muss, verzichten wir aus Zeit- und Ressourcengründen."

    das macht die Kasse dann eben genauso ;) : (auf vernünfte GA)? verzichten wir aus Zeit- und Ressourcengründen.

    denke ich mal

    rokka

  • Guten Tag zusammen,

    möchte diesen Thread aufwärmen.

    Eine bundeseineitliche Empfehlung zur elektronischen Übermittlung der Unterlagen an den MD(K) nach §11 (2) PrüfvV scheint immer noch nicht vereinbart zu sein. Wenn ich das übersehen habe, wäre ich für eine Berichtigung sehr dankbar.

    Wir haben im Hause eine Situation, wo wir bereit wären, die Unterlagen elektronisch zu übermitteln, sie werden aber von unserem MD(K) nicht akzeptiert, da die von uns generierten PDF nicht den Vorstellungen von MD(K) entsprechen. Ich sehe daher gar keine andere Möglichkeit, als die Unterlagen weiterhin per Post zu versenden.

    Wie sieht es bei den anderen Mitstreitern aus?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldungen!

  • Hallo,

    wir nutzen seit diesem Jahr das MDK LE-Portal (Link).

    Bisher gab es keinerlei Beanstandung der übermittelten PDFs.

    In UGVD-Fällen bspw. werden alle Unterlagen in einer PDF übermittelt.

    Bei großen Fällen natürlich aufgeteilt auf bestimmte Unterpunkte.

    Mir sind aber teils auch Ablehnungen von übermittelten Unterlagen bekannt aus einem anderen Bundesland aufgrund "falscher" Reihenfolge.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Vielen Dank, F15.2!

    Wir sind in "einem anderen Bundesland" und können das LE-Portal nicht nutzen.

    Zumindest noch nicht (es soll ja irgendwann bundeseinheitlich sein).

    Bei uns hat MD zwar eigene Cloud-Lösung, die gestellten Anforderungen an PDF sind jedoch schwierig zu erfüllen.