teilstationäre Behandlung mit vollstationärem Entgelt??

  • Guten Tag,

    im Rahmen einer MDK-Begutachtung haben wir eine sehr kuriose Fallgestaltung die ich mal zur Diskussion stellen möchte: Eine betagte Patientin wird zur teilstationären geriatrischen Behandlung aufgenommen, wir kodieren an den einzelnen Behandlungstagen den OPS 8-98a.11 bzw. 8-98.10 (je nach Therapiedauer. Zur Abrechnung gelangt die DRG A90A. Soweit, so gut. Durch den MDK wird im Rahmen der Begutachten postuliert, dass die teilstationäre Aufnahme gerechtfertigt sei, allerdings die Kodierung der OPS aufgrund inhaltlicher Mängel nicht nachgewiesen sei und daher nicht kodiert werden dürfe.

    Bei der Korrektur der Kodierung wird im KIS nach "Herausnahme" der OPS die DRG B81B generiert, das gleiche Ergebnis erhalten wir über eine Probekodierung im Web-Grouper.

    Meine Frage: Im teilstationären Behandlungsbereich kann ich doch keine DRG aus dem vollstationären Behandlungsbereich als Entgelt ansetzen. Handelt es sich hier um eine fehlerhafte Grouperlogik? Ist diese Fallgestaltung in anderen Häusern auch schon aufgetreten/bemerkt worden?

    MfG stei-di

  • Hallo,

    da die A90- krankenhausindividuelle DRG sind, denke ich, müssten sie theoretisch etwas für die Tage verhandelt haben wenn der OPS - warum auch immer - nicht zutrifft. Wenn sie die grundlegenden Merkmale der 8-98a.- erfüllen, sollte doch aber zumindest die .0 Basisbehandlung zutreffen.

    Wenn sie das nicht verhandelt haben, würde ich die Fussnote zu Anlage 3b so lesen, dass sie zumindest 300 Euro nach §7 FPV bekommen.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    wir haben einen Tagessatz für die teilstationäre Geri-Behandlung verhandelt, sowohl für die A- als auch für die B-Stufe. Was mich zweifeln lässt, ist die (Un)Logik, dass bei teilstationärer Behandlung ein vollstationäres Entgelt zugewiesen wird. Unabhängig von der medizinisch, inhaltlichen Bewertung der Behandlung / des Gutachtens sollte doch bei teilstationärer Behandlung weiter ein teilstationäres Entgelt (und wenn auch nur die Basisbehandlung) zugewiesen werden, oder?

    MfG stei-di