Ambulante OP als nachstationäre Behandlung?

  • Hallo,

    uns wurde von der KK die Zahlung der amb. OP (Bursektomie der Bursa olecrani) am 25.04. abgelehnt, da der Patient 4 Tage stationär bis 12.04. war unter der Diagnose: Bursitis olecrani mit Umgebungsphlegmone links. Der Patient wurde mit Ruhigstellung in Schiene und Antiobiotikatherapie bei Beschwerdebesserung entlassen mit der Option, dass bei Beschwerderesistenz evtl. eine amb. OP in Erwägung gezogen wird. Die Kasse bittet um Rechnungsstornierung. Ich kenne dieses Vorgehen bisher nur bei der IV-Port-Implantation. Ist die KK hier wirklich im Recht?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.

  • Hallo,

    aber wenn Sie die Argumentation des BSG auf Ihren Fall transferieren, wie sieht es denn dann aus? Sie sind innerhalb der 14 Tage Frist und der med. Zusammenhang ist gegeben. Vermutlich war die OP sogar schon geplant? Auch wenn es nicht schön ist, so denke ich doch, dass Sie bei einer gerichtlichen Klärung ein nicht unerhebliches Verlustrisiko, wie unsere Juristen zu sagen pflegen, haben.

    Uwe Neiser