• Darf ich nochmal auf mein Grundproblem hinweisen:

    "Da im vorliegenden Fall keine Sepsis kodierbar ist, kann auch R65.-! nicht kodiert werden."

    Das verstehe ich so, als seien ein SIRS infektiöser Genese und eine Sepsis zwei unterschiedliche Erkrankungen. Das sind sie nicht. Ein SIRS infektiöser Genese (R65.0/R65.1) ist das Gleiche wie eine Sepsis (s. accp/sccm consensus conference - Definitions for Sepsis and Organ Failure and Guidelines for the Use of Innovative Therapies in Sepsis)

    Oder liege ich da falsch?

    Pseudo

  • Admin 15. August 2019 um 20:12

    Hat den Titel des Themas von „Sepsis??“ zu „Sepsis?“ geändert.
  • Hallo miteinender,

    es ist doch immer wieder erstaunlich, was für Interpretationspielraum die "im Wortlaut anzuwendenden" Kodierregeln bieten.

    In der gängigen Lesart und in Übereinstimmung mit der Bedeutung eines ! Kodes kann R65 nie ohne Primärkode stehen und dieser steht nun mal immer davor. Handelt es sich um ein SIRS infektiöser Genese ist die "damalige" und kodiertechnisch noch sachgerechte Definition der Sepsis erfüllt.

    Dazu Verwendung der Synonyme in :" Die jeweiligen Kriterien eines SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation(en) (Sepsis) sowie derjenigen eines SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation(en) (schwere Sepsis) müssen maßgeblich durch die Infektion begründet sein." https://www.dimdi.de/static/.downlo…f-2007-1007.pdf.

    Die einzige Frage, die Sie meines Erachtens für sich und ggf. dem Richter erläutern müssen, ist das Vorliegen der Organkomplikation- Encephalopathie- diese müsste allerdings nach Wortlaut der oben zitierten DIMDI Quelle lebensbedrohlich sein- denn Sie haben keine andere Komplikationen die in Kombination vital bedrohlich wären?

    Auch müssen Sie sich fragen, ob diese Encephalopathie durch das SIRS/ respektive die Infektion bedingt ist und nicht andere Ursachen- Niere, Leber.. haben könnte.

    Siehe auch KDE 250 der SEG 4.


      


    Uwe Neiser


  • Hallo Phlox,

    vielen Dank für den Hinweis auf die einschlägige Stelle der DIVI-Originaldefinition. Da steht in Form der Klammerausdrücke ja das, was ich meine: Ein SIRS infektiöser Genese ist eine Sepsis,

    • entweder ohne Organkomplikation in Form der (einfachen) Sepsis oder
    • mit Organkomplikation als "schwere Sepsis"

    ... Organkomplikation- Encephalopathie- diese müsste allerdings nach Wortlaut der oben zitierten DIMDI Quelle lebensbedrohlich sein-

    Das sehe ich unverändert nicht. In der Definition steht nichts von "muss lebensbedrohlich sein" . Eine als solche definierte Organkomplikation gilt als lebensbedrohlich, d.h. Lebensbedrohlichkeit ist nicht nachzuweisen, bei Vorliegen einer Organkomplikation gilt dies als lebensbedrohlich.

    • "Bezüglich der Angabe von Organkomplikationen gilt, dass einer dieser Organfunktionsausfälle oder die Kombination aus mehreren Organfunktionsausfällen lebensbedrohlich ist"

    Zutreffend ist Ihr Hinweis, dass im Streitfall der ursächliche Zusammenhang zwischen Infektion und Encephalopathie nach medizinischen Maßstäben zu "belegen" ist.

    Die KDE 250 hilft nicht unbedingt weiter. Hier wird, wie so oft, nur dargelegt, dass im vorliegenden Fall keine Sepsis kodiert werden kann:

    • "Wenn die Kriterien eines SIRS infektiöser Genese nicht erfüllt sind, ist auch nicht von einer Sepsis auszugehen"

    Der - zutreffende -Umkehrschluss, wenn SIRS infektiöser Genese, dann auch Sepsis, geht daraus leider nicht zwingend hervor.

    Viele Grüße

    Pseudo