Hallo Pseudo,
jetzt sehe ich, was Sie meinen und gebe Ihnen recht!
Gruß,
Zwart
Hallo Pseudo,
jetzt sehe ich, was Sie meinen und gebe Ihnen recht!
Gruß,
Zwart
Darf ich nochmal auf mein Grundproblem hinweisen:
"Da im vorliegenden Fall keine Sepsis kodierbar ist, kann auch R65.-! nicht kodiert werden."
Das verstehe ich so, als seien ein SIRS infektiöser Genese und eine Sepsis zwei unterschiedliche Erkrankungen. Das sind sie nicht. Ein SIRS infektiöser Genese (R65.0/R65.1) ist das Gleiche wie eine Sepsis (s. accp/sccm consensus conference - Definitions for Sepsis and Organ Failure and Guidelines for the Use of Innovative Therapies in Sepsis)
Oder liege ich da falsch?
Pseudo
Hallo miteinender,
es ist doch immer wieder erstaunlich, was für Interpretationspielraum die "im Wortlaut anzuwendenden" Kodierregeln bieten.
In der gängigen Lesart und in Übereinstimmung mit der Bedeutung eines ! Kodes kann R65 nie ohne Primärkode stehen und dieser steht nun mal immer davor. Handelt es sich um ein SIRS infektiöser Genese ist die "damalige" und kodiertechnisch noch sachgerechte Definition der Sepsis erfüllt.
Dazu Verwendung der Synonyme in :" Die jeweiligen Kriterien eines SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation(en) (Sepsis) sowie derjenigen eines SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation(en) (schwere Sepsis) müssen maßgeblich durch die Infektion begründet sein." https://www.dimdi.de/static/.downlo…f-2007-1007.pdf.
Die einzige Frage, die Sie meines Erachtens für sich und ggf. dem Richter erläutern müssen, ist das Vorliegen der Organkomplikation- Encephalopathie- diese müsste allerdings nach Wortlaut der oben zitierten DIMDI Quelle lebensbedrohlich sein- denn Sie haben keine andere Komplikationen die in Kombination vital bedrohlich wären?
Auch müssen Sie sich fragen, ob diese Encephalopathie durch das SIRS/ respektive die Infektion bedingt ist und nicht andere Ursachen- Niere, Leber.. haben könnte.
Siehe auch KDE 250 der SEG 4.
Hallo Phlox,
vielen Dank für den Hinweis auf die einschlägige Stelle der DIVI-Originaldefinition. Da steht in Form der Klammerausdrücke ja das, was ich meine: Ein SIRS infektiöser Genese ist eine Sepsis,
... Organkomplikation- Encephalopathie- diese müsste allerdings nach Wortlaut der oben zitierten DIMDI Quelle lebensbedrohlich sein-
Das sehe ich unverändert nicht. In der Definition steht nichts von "muss lebensbedrohlich sein" . Eine als solche definierte Organkomplikation gilt als lebensbedrohlich, d.h. Lebensbedrohlichkeit ist nicht nachzuweisen, bei Vorliegen einer Organkomplikation gilt dies als lebensbedrohlich.
Zutreffend ist Ihr Hinweis, dass im Streitfall der ursächliche Zusammenhang zwischen Infektion und Encephalopathie nach medizinischen Maßstäben zu "belegen" ist.
Die KDE 250 hilft nicht unbedingt weiter. Hier wird, wie so oft, nur dargelegt, dass im vorliegenden Fall keine Sepsis kodiert werden kann:
Der - zutreffende -Umkehrschluss, wenn SIRS infektiöser Genese, dann auch Sepsis, geht daraus leider nicht zwingend hervor.
Viele Grüße
Pseudo