Kodierung Therapieeinheiten

  • Guten Tag zusammen,

    wir diskutieren momentan bei uns im Haus, wie Diplom-(Sozial-)Pädagogen in der Ausbildung zum Psychotherapeuten ihre Therapieeinheiten (TE) bei z.B. Einzelgesprächen kodieren dürfen/müssen. Wir sind nicht sicher, wie wir den OPS an dieser Stelle interpretieren müssen und ob sie diese Tätigkeit als TE Psychologe, oder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung als TE Spezialtherapeut dokumentieren müssen.

    In den beiden KJP-Kodes 9-65 (Regelbehandlung) und 9-67 (Intensivbehandlung) wird die Berufsgruppe der Psychologen in meinen Augen recht eindeutig und abschließend wie folgt definiert:

    "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut, Diplom-Psychologe oder Master of Science in Psychologie".

    Im nachrangigen OPS-Kode 9-696 zur Anzahl der Therapieeinheiten bei Kindern und Jugendlichen steht dann Folgendes:

    "Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen."

    Bis hierhin finde ich es auch noch eindeutig und würde sagen, dass entsprechend nur die oben genannten Berufsgruppen Therapieeinheiten als Psychologe kodieren können, wenn sie eine entsprechende Ausbildung haben und adäquat vergütet werden.

    Für Unklarheit sorgt der Nachsatz:

    "Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten."

    Klar ist, dass ein PIP'ler mit psychologischen Studium nur Therapieeinheiten kodieren darf, wenn er wie ein Diplom-Psychologe/Master bezahlt wird. Wir stolpern aber aktuell über den genannten Diplom-Sozial-Pädagogen. Kann dieser in seiner Ausbildungszeit zum Psychotherapeuten auch Therapieeinheiten als Psychologe kodieren?

    Nach meinem Verständnis wird an dieser Stelle bei Psychotherapeuten in Ausbildung auf den Grundberuf abgestellt. Das bedeute aus meiner Sicht, ein Diplom-Psychologe in der Ausbildung zum Psychotherapeuten kann nur Therapieeinheiten als Psychologe kodieren, wenn er auch als solcher bezahlt wird. Ein Diplom-Sozialpädagoge/-arbeiter kann nur Therapieeinheiten als Spezialtherapeut – dort wird er im OPS analog zum Psychologen aufgeführt – kodieren, wenn er entsprechend bezahlt wird. Es wird hiermit nach meiner Interpretation nicht die Grundvoraussetzung (es besteht eine und-Verknüpfung zwischen Ausbildung und Vergütung) der entsprechenden Ausbildung ausgehebelt.

    Diese Thematik habe ich nun auch schon mit Kollegen besprochen und man kann es wohl so oder so sehen. Einer sagt so und der Andere so.

    Wie ist Eure Sicht zu der Thematik? Wenn also z.B. ein Diplom-Sozial-Pädagoge beschäftigt wird, der sich in der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befindet und er wie ein "normaler" Sozial-Pädagoge (oder ein Diplom-Psychologe) bezahlt wird und nicht wie ein Praktikant, kann dieser Therapieeinheiten als Psychologe kodieren? Wird seine psychologische Grundausbildung also an dieser Stelle mit der eines Diplom-Psychologen (der sich in der gleichen Weiterbildung befindet) gleichgesetzt? Oder muss er bis zum Abschluss seiner Ausbildung Therapieeinheiten als Spezialtherapeut kodieren und kann erst nach Abschluss als Psychologe kodieren?

    Hier können wir aktuell den Knoten nicht durchschlagen und ich hoffe auf das "Schwarmwissen" hier im Forum. Hat eventuell schon einer Erfahrungen, wie der MDK das Thema sieht?

    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich über Eure Antworten.

    Schöne Grüße

    TiBo

  • Hallo TiBo,

    der Sie irritierende "Nachsatz" ist aber doch ausnahmsweise sehr eindeutig formuliert, wenn solcher "Pragmatismus" auch etwas gewöhnungsbedürftig ist. Aber während der Ausbildungszeit zum Psychotherapeuten wird auch der Dipl.-Soz.-Päd. wohl eher Aufgaben eines Psychologen als die eines Sozialpädagogen übernehmen und dokumentieren. Nicht zu vergessen jedoch (und das wird nicht immer der Fall sein), dass auch eine dem Grundberuf entsprechende Vergütung vorliegen muss.

    Dies ist kein Widerspruch zu dem in OPS 9-696 vorherstehenden Satz, sondern eine Erklärung einer Ausnahme von diesem.

    Schöne Grüße, Anyway