Kodierung einer Rezidiv-OP bei Bandscheibenvorfall

  • Guten Tag zusammen,

    ich möchte Sie um Ihre Meinung bzgl. der Kodierung bitten. Die aus meiner Sicht fraglichen Codes habe ich mit Fragezeichen versehen.

    Pat. wurde mehrfach an der LWS operiert (zuletzt Ausräumung eines Rezidiv-Bandscheibenvorfalles LW 4/5 rechts in 2016).

    OP-Bericht (auszugsweise):

    Hautschnitt über den Dornfortsätzen LW 4/5 unter Wiedereröffnung der reizlosen, festen, lumbalen, medianen Narbe und bilaterale Fasciotomie. Subperiostales Abdrängen der Rückenstreckmuskulatur von den Dornfortsätzen und Wirbelbögen nach bds. lateral. Schaffung eines Zuganges nach intraspinal durch Resektion der ausgeprägten interlaminären Narbe. Die rechte L 5-Wurzel ist erheblich narbig eingebacken und wird unter mikrochirurgischen Bedingungen schrittweise radikulisiert. Vorsichtige Medialisation der nunmehr befreiten Nervenwurzel und Darstellung einer Bandscheibenprotrusion, welche nach Inzision des hinteren Längsbandes ausgeräumt wird. Ausräumung des Zwischenwirbelraumes. Foraminotomie. Bipolare Koagulation und Durchtrennung kräftig erweiterter, raumfordernder periduraler Venen. Monopolare Facettendenervation bds. Nun sind die neuronalen Strukturen entspannt und locker.

    Das Segment erweist sich als instabil, deshalb Einbringen eines Wallis-Cages der Größe 8 und feste Verbindung mit der Wirbelsäule durch Umschlingung der Dornfortsätze LW 4 und LW 5 mit dem Zugband in typischer Weise.

    Kodierung:

    5-032.01 (Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum und zum Os coccygis: LWS, dorsal: 2 Segmente)

    5-839.g0 (Andere Operationen an der Wirbelsäule: Verschluss eines Bandscheibendefektes (Anulus) mit Implantat: 1 Segment)

    5-839.b0 (Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation eines interspinösen Spreizers: 1 Segment) ??

    5-033.0 (Inzision des Spinalkanals: Dekompression)

    5-831.2 (Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe: Exzision einer Bandscheibe mit Radikulodekompression)

    5-831.6 (Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe: Reoperation bei Rezidiv) ??

    5-839.5 (Andere Operationen an der Wirbelsäule: Revision einer Wirbelsäulenoperation) ??

    5-830.2 (Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Facettendenervation)

    5-83w.1 (Zusatzinformationen zu Operationen an der Wirbelsäule: Dynamische Stabilisierung)

    5-984 (Mikrochirurgische Technik)

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hello C-3PO,

    ich würde folgendermaßen Kodieren:

    5-032.20 Laminotomie LWS 1 Segment (Zugang)

    5-831.6 Reoperation bei Rezidiv

    5-831.2 Exzision Bandscheibe mit Radikulodekompression

    5-830.2 Facettendenervation

    5-83b.70 Intervertebrale Cages 1 Segment (wobei ich leider gerade nicht weiß, ob ein "Wallis-Cage" zu diesen Cages gehört)

    5-984 Mikrochirurgische Technik

    Beste Grüße

    da_Medico

  • Der Wallis-Cage wird interspinös eingesetzt, es wäre dann für mich ein interspinöser Spreizer. Aber es bleibt dann für mich die Frage: Was ist mit dem Zwischenwirbelraum nach der Ausräumung passiert?

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Tag da_Medico, Herr Dr. Blaschke,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

    @ Dr.Blaschke - mehr gibt der OP-Bericht leider nicht her. Der OPS 5-839.g0 wird wohl nicht zu verteidigen sein. 5-839.b0 bleibt.

    Wie sehen Sie die Kodierung 5-839.5 neben 5-831.6? Inhaltlich deckt 5-831.6 m.E. nicht alles ab, so dass die beiden Codes nebeneinander eine Berechtigung haben sollten.

    Abrechnungstechnisch ist 5-839.5 von Bedeutung.

    Viele Grüße!

  • Also, für 5-839.g0 sehe ich in dem OP-Bericht gar keinen Anhalt, laut OP-Bericht wurde das Zwischenwirbelfach ausgeräumt, da wird nichts mehr verschlossen, da ist nichts mehr da. Trotzdem müßte man das dann irgendwie auffüllen, merkwürdig.

    5-839.b0 bleibt, sehe ich auch so. Ich kenne das Implantat selbst nicht, aber wenn man im Internet sucht, bekommt man unter "Willis" nur das interspinöse Implantat, aber keinen intervertebralen Cage.

    Bezüglich 5-839.5 und 5-831.6 sehe ich den zweiten als spezifischer an, es kommt aber darauf an, was vorher gemacht wurde, da ist der OP-Bericht nicht aussagekräftig. Wenn es tatsächlich ein Eingriff bei einem Bandscheibenrezidiv ist, wie 5-831.6 ausdrückt, würde ich für den plädieren. Wenn aber irgendetwas anderes gemacht wurde, passt der nicht, dann wäre m. E. 5-839.5 richtig. Das sollte sich dann aber aus dem Entlaßbrief ergeben.

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Tag Herr Dr. Blaschke,

    vielen Dank!

    Der Entlassungsbrief ist diesbezüglich ebenfalls sehr knapp, ich werde die Akte noch einmal abschauen, um die alten Befunde bewerten zu können.

    Viele Grüße!

  • Hallo zusammen,

    ich kann mich nur Herrn Blaschke anschließen, 5-831.6 ist hier der spezifischere Code, wenn die Unterlagen nicht noch ein "Special" enthalten:-)

    Viele Grüße