Hallo Forum,
laut § 2 Abs. 2 KHEntgG gehören Dialysen nicht zu den Krankenhausleistungen, wenn eine Behandlung fortgeführt wird, das KH keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht.
Dies wurde ja an anderer Stelle schon ausgiebig diskutiert.
Was ist nun aber mit einem Patienten, der regelmäßig Hämofiltrationen bekommt und diese während des stationären Aufenthaltes weitergeführt werden?
Unser Krankenhaus hat keine eigene Dialyseeinrichtung und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung besteht nicht.
Handelt es sich hierbei um Dialysen gemäß dem o.g. Gesetz, die nicht abgerechnet werden können?
Da Hämodialysen und Hämofiltrationen im Rahmen der stat. Abrechnung vollständig anders abgebildet werden (anderer OPS) und auch ein unterschiedliches Zusatzentgelt generieren, handelt es sich eindeutig um unterschiedliche Verfahren im Sinne der Abrechnung.
Das würde bedeuten, dass Hämofiltrationen nicht durch den Ausschluß im KHEntgG erfasst werden und bei oben beschriebenem Patienten kodiert werden können und das Zusatzentgelt abgerechnet werden kann.
Gibt es hierzu Meinungen ?