Ist Hämofiltration eine "Dialyse" nach § 2 Abs. 2 KHEntgG?

  • Hallo Forum,

    laut § 2 Abs. 2 KHEntgG gehören Dialysen nicht zu den Krankenhausleistungen, wenn eine Behandlung fortgeführt wird, das KH keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht.

    Dies wurde ja an anderer Stelle schon ausgiebig diskutiert.

    Was ist nun aber mit einem Patienten, der regelmäßig Hämofiltrationen bekommt und diese während des stationären Aufenthaltes weitergeführt werden?
    Unser Krankenhaus hat keine eigene Dialyseeinrichtung und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung besteht nicht.

    Handelt es sich hierbei um Dialysen gemäß dem o.g. Gesetz, die nicht abgerechnet werden können?

    Da Hämodialysen und Hämofiltrationen im Rahmen der stat. Abrechnung vollständig anders abgebildet werden (anderer OPS) und auch ein unterschiedliches Zusatzentgelt generieren, handelt es sich eindeutig um unterschiedliche Verfahren im Sinne der Abrechnung.

    Das würde bedeuten, dass Hämofiltrationen nicht durch den Ausschluß im KHEntgG erfasst werden und bei oben beschriebenem Patienten kodiert werden können und das Zusatzentgelt abgerechnet werden kann.

    Gibt es hierzu Meinungen :/?

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo Herr Dr. Wagner,

    als medizinischer Laie würde ich die Hämofiltration als eines von mehreren Verfahren ansehen, die unter den Oberbegriff der Dialyse i.S: der Norm fallen. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass auch der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat in anderem Zusammenhang bereits einmal entscheiden hat, dass es sich bei der Hämofiltration um ein Dialyseverfahren handelt (Urt. v. 28.10.2015, B 6 KA 43/14 R), würde ich daher auch die Hämofiltrationen unter den Anwendungsbereich von § 2 Abs. 2 S. 3 KHEntgG fassen.

    MfG, RA Berbuir