Intensiv-Komplexbehandlung Harnstoffwerte

  • Hallo liebe Experten

    Folgender Sachverhalt: Eine Pat. lag 4 Monate auf der Intensiv und erhielt dort eine Komplexbehandlung. Nach E. errechneten sich 5.862 Punkte, die in den OPS 8-98f.9 mündeten. Natürlich und selbstverständlich wurde dieser Fall vom KT durch den MDK geprüft.

    Die Gutachterin gibt folgenden Satz im Gutachten wieder: "Den vorliegenden Laborwerten ist zu entnehmen, dass laborchemisch der Harnstoff mit einem Referenzbereich von 15 - 40 mg/dl bestimmt wurde und nicht der Harnstoff B.U.N.-Wert. Somit kann auch nicht die Umrechnung x2,14 erfolgen, wie sie für den Harnstoff B.U.N.-Wert erforderlich wäre. Nach Durchsicht [...] wurden KH-seits aufgrund dieser falschen Umrechnung bei den Harnstoffwerten 340 Punkte zu viel berechnet."

    Damit rutscht der OPS eine Etage tiefer und fällt um ca. 40.000€.

    Laut DIMDI (und etlichen anderen Kommentaren zum OPS) heißt es in der Beschreibung jedoch: "Es ist der höchste Wert des zu dokumentierenden 24-Stundenintervalls für die Scoreberechnung zu verwenden.". Vom B.U.N. Wert spricht niemand.

    Befinde ich mich auf dem Holzweg? Hat die Gutachterin recht?

    Wenn sie recht hat, berechnen wir seit Anbeginn der Zeit den Harnstoff falsch. Schon oft wurden wir in solchen Fallkonstellationen geprüft, noch nie kam aber jemand mit dem B.U.N. Wert.

    Viele Grüße aus Bochum

  • Admin 27. August 2019 um 09:46

    Hat den Titel des Themas von „Intensiv-Komplex Harnstoffwerte“ zu „Intensiv-Komplexbehandlung Harnstoffwerte“ geändert.
  • Guten Tag,

    da hat sich wohl wieder mal jemand seine eigenen Richtlinien für 40.000 Euro erstellt...erstaunlich dieser Einfallsreichtum... nun wird ein Widerspruch sicherlich nicht zugelassen, und somit ein Fall mehr fürs Sozialgericht...

    Gruß Attila

  • Hallo,

    zur Bestimmung des Harnstoffs können sie auch den Harnstoff-Stickstoff (BUN) bestimmen. Dieser Wert ist mit 2,14 zu multiplizieren, um den maßgeblichen Harnstoff-Wert zu erhalten.

    Wenn in Ihrem Labor Harnstoff (BUN) bestimmt wurde, müssen Sie entsprechend umrechnen.

    Der genannte Referenzbereich von 15 - 40 mg/dl spricht allerdings eher dafür, dass bei Ihnen unmittelbar der Harnstoff bestimmt wurde, mithin keine Umrechnung mit dem Faktor 2,14 erforderlich/statthaft ist.

    Das müssten Sie überprüfen.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Guten Morgen,

    laut OPS ist der Harnstoff in g/l resp. also mg/dl anzugeben und NICHT in mmol/l. Oder haben Sie in mmol / l gerechnet?

    Die Klage wird leicht gewonnen. Ggf. noch mal mit dem MDK reden, um zu erfahren, wie die auf ihre Bewertung kommen?

    Gruß

    merguet

  • Ich würde das erstmal mit dem Labor klären oder nochmals genau den Befund anschauen, welcher Wert nun bestimmt wurde. Der MDK hat das offensichtlich getan.

    Viele Grüße aus Rostock,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo decu,

    bitte teilen Sie uns doch noch genau mit, was auf Ihren Laborbefunden gestanden hat!

    Einen ähnlichen Fall hatte ich mal begutachtet (Sozialgericht Duisburg S 11 KR 190/09), wo der MDK die Umrechnung nicht verstanden hatte:

    "Harnstoff hat die chemische Summenformel CH4N2O und damit ein Molekulargewicht von 60 g/mol. Wenn methodenbedingt bei der Messung der Stickstoffgehalt ausgewiesen wird, so entsprechen 2 Stickstoffatome (Atomgewicht jeweils 14 g) einem Harnstoffmolekül, d.h. 28 g Stickstoff entsprechen 60 g Harnstoff, der Umrechnungsfaktor ist somit 60/28 = 2,14  

    Wenn gleichzeitig noch die Einheiten „Milligramm pro Deziliter“ (mg/dl) in „Gramm pro Liter“ (g/l) umgerechnet werden müssen, sind die Laborwerte mit 2,14 / 100 = 0,0214 zu multiplizieren, um die Bezugswerte des OPS-Kodes 8-980 prüfen zu können."

    Ohne Prüfung Ihrer Laborbefunde lässt sich die 40.000€-Frage leider nicht beantworten.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin