Verjährungsfrist Zählweise

  • Hallo,

    vor dem 01.01.2019 galt für KHs ja noch die 4 Jahresfrist. Nun meine Frage, ab wann wird gezählt.

    Beispiel: Patient in 2014 behandelt, so beginnt die frist ja ab 31.12.2014, sprich bis 31.12.2018. Wie ist das nun, wenn die Kasse die rechnung erst voll bezahlt und dann in 2015 doch noch mit einem anderen fall verrechnet oder die Zahlung gänzlich rückgängig macht? Zählt die frist dann ab 2015 wieder neu?

  • Hallo AO85,

    die Frist beginnt mit dem Entstehen Ihrer Forderung, also mit der Verrechnung. Sonst würden ja einige auf die die Idee kommen kurz vor Jahres- und Fristende zu verrechnen und Sie hätte zwischen den Feiertagen gar nicht die Zeit eine verfristung zu verhindern.

    MfG stei-di

  • Hallo,

    ist das sicher?

    denn was ist mit den Klage-Fällen 2018 mit eigentlich 4 Jahre Frist(Ende22) aber wegen Verrechnung erst 2019 hier angeblich mit nur noch 2 Jahren(Ende21)?

    Es kommen schon die ersten Kassen mit diesem Argument daher.

    Kann jemand etwas handfestes gegenargumentieren?

    Mit freundlichen Grüßen

    rokka