Entlassung ins Pflegeheim - was muss an KK übermittelt werden?

  • Hallo Forum,

    ist es zwingend, das IK eines Pflegeheims bei Entlassung an die KK zu übermitteln?

    Nach meiner Lesart schreibt §301 SGB-V in (1) Satz 7 nur vor, dass bei externer Verlegung das IK der aufnehmenden Institution zu übermitteln ist.

    Sehe ich das zu spitzfindig oder gilt diese Pflicht nur bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus (in der Liste der Entlassungsgründe im Schlüssel 5 ist von "Entlassung in eine Pflegeeinrichtung" die Rede).

    Und noch eine zweite Frage:

    wird ein Heimpatient wieder in das Heim entlassen, aus dem er kam: gilt das als "reguläre Entlassung" (01) oder als "Entlassung in eine Pflegeeinrichtung" (10)?

    Vielen Dank!

    Viele Grüße - NV