AOP Facharztstandard

  • Hallo zusammen,

    lt. § 14 AOP-Vertrag heißt es: " Ärztliche Leistungen gemäß § 115 b SGB V werden nach dem jeweilig zum Behandlungszeitpunkt geltenden Facharztstandard erbracht. Danach sind die ärztlichen Leistungen gemäß § 115b SGB V nur von Fachärzten, unter Assistenz von Fachärzten oder unter deren unmittelbarer Aufsicht und Weisung mit der Möglichkeit des unverzüglichen Eingreifens zu erbringen."

    Heißt, wenn der Assistenzarzt sowohl die Aufklärung als auch die OP durchführt, kann ich den Fall nur abrechnen, wenn der Facharzt daneben stand?

    Hatte jemand schon mal einen Fall, bei dem das von der Kasse nachgeprüft wurde?