Erlösminderung bei Hüft-TEP

    • Offizieller Beitrag

    Der entsprechende Passus in den DKR stellt aber auch darauf ab, dass bei Aufnahme beide Erkrankungen bereits vorliegend müssen.

    Und das steht wo?

    Und zu: "Vorliegend könnte man bei einer FZF die Schenkelhals-# m. E. n. nur als HD annehmen, wenn man auf den Ressourcenverbrauch abstellt. "

    Falsch. Ressourcenverbrauch kommt nur bei gleichberechtigten HD zum Zuge. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall.

  • Der entsprechende Passus in den DKR stellt aber auch darauf ab, dass bei Aufnahme beide Erkrankungen bereits vorliegend müssen.

    Und das steht wo?

    Und zu: "Vorliegend könnte man bei einer FZF die Schenkelhals-# m. E. n. nur als HD annehmen, wenn man auf den Ressourcenverbrauch abstellt. "

    Falsch. Ressourcenverbrauch kommt nur bei gleichberechtigten HD zum Zuge. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall.

    Zum Ressourcenverbrauch heißt es in den DKR einleitend "Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, [...] gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen [...]".

    Daraus ergibt sich für mich, dass konkurrierende HD´en auch beide im Aufnahmezeitpunkt vorliegen müssen, was in Bezug auf die Schenkelhals-# nicht der Fall war.

    Ihren letzten Satz verstehe ich nicht: bestätigen Sie damit nicht meine Auffassung, dass die Schenkelhals-# hier nicht HD sein kann, oder verstehe ich Sie arg miss?

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind aber nicht bei dem Part"Ressourcenverbrauch", sondern bei DKR D002 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus.

    Zum 2. Satz: Die beiden Diagnosen sind nicht gleichberechtigt, sondern klar die operativ versorgte Fem.fraktur.

  • Wir sind aber nicht bei dem Part"Ressourcenverbrauch", sondern bei DKR D002 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus.

    Zum 2. Satz: Die beiden Diagnosen sind nicht gleichberechtigt, sondern klar die operativ versorgte Fem.fraktur.

    Mir ist schon bewusst, auf welchen Part der DKR Sie sich beziehen - ich teile Ihre Auffassung lediglich nicht, dass dieser Abschnitt in der von Ihnen vorgenommenen Weise auf den beschriebenen Sachverhalt anzuwenden ist.

    Ich verstehe aufrichtig nicht, wie Sie zur Auffassung gelangen, dass die Schenkelhals-# HD sei und die beiden Diagnosen nicht gleicberechtigt seien?

    "Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus" regelt u. a. "nur":

    "Auf diese [zusammengelegten; Anm. von mir]Symptome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosefunktion anzuwenden".

    Das heißt für mich, dass die DKR D002f von Beginn an anzuwenden ist. Wenn ich nun alle Daten zusammen lege, ergibt sich für mich folgendes Bild:


    - Bei Aufnahme lag die Humerus-# vor, einen Tag später die Schenkelhals-# => HD Humerus-# (D002f + D003)

    - Die Abschnitte "Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als HD" , "Zuweisung eines Symptoms als HD" und "Schlüsselnummern für Symptome..." entfallen (ebenso "Schüsselnummern aus Z03.0..."), weil hiernicht anwendbar.

    - Kommt in der Abfolge die Frage nach dem Ressourcenverbrauch. Hier sehe ich als Hindernis (siehe meinen vorherigen Beitrag), dass die SHF erst im Verlauf der Krhs-Behandlung entstanden ist (in Echtzeit und auch wenn ich die Falldaten zusammen führe), so dass die SHF meines Erachens nichts als gleichberechtigte HD in Frage kommt.

    Es soll allerdings im DRG-System vorkommen, dass 2 Parteien den zugrunde liegenden Sachverhalt unterschiedlich bewerten. :)

    Ich bin sehr gespannt auf die Antowrt des InEK, in der Hoffnung, dass Sie selbige mit uns teilen.

    • Offizieller Beitrag

    Eine konservativ behandelte H-Fraktur soll einer operativ versorgten F-Fraktur im Sinne der DKR D002 gleichgestellt sein??? Das können Sie wirklich niemanden erklären. Zumal es mit der Problematik hier gar nichts zu tun hat. Aber egal, Sie dürfen ja Ihre Meinung dazu haben, wie Sie es sehen.

  • Eine konservativ behandelte H-Fraktur soll einer operativ versorgten F-Fraktur im Sinne der DKR D002 gleichgestellt sein??? Das können Sie wirklich niemanden erklären. Zumal es mit der Problematik hier gar nichts zu tun hat. Aber egal, Sie dürfen ja Ihre Meinung dazu haben, wie Sie es sehen.

    Das habe ich an keiner Stelle geschrieben. Ich habe dargelegt, warum aus meiner Sicht bei wortgetreuer Anwendung der DKr die SHF nicht HD sein kann.

    Sie sehen das anders, begründen Ihre Ansicht jedoch nicht und setzen sich auch mit meiner Herleitung inhaltlich nicht auseinander.

    Jedoch will ich Ihnen Ihre Sicht eben so gerne lassen. :)

  • Hallo zusammen,

    Ich zitiere nochmal aus der DKR D003:

    Nebendiagnosen

    Die Nebendiagnose ist definiert als:

    „Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.”

    Wie bereits medman2 und Da Silva sehe ich vor dem Hintergrund dieser klaren Aussage die Schenkelhalsfraktur im zusammen gelegten Fall nur als Nebendiagnose. Etwas anderes kann man jedenfalls aus der DKR nicht herleiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    ich sehe, dass hier offensichtlich noch nicht verstanden wird, wo das Problem ist....

    Es wird immer auf irgendwelche anderen DKR verwiesen, was unsinnig ist, wenn man den Kern des Problems beleuchten will. Es gibt genau 1 (nicht 2 oder 3) DKR die den Sachverhalt klären will… Erst !!dann!! kommt die D002 Hauptdiagnosendefinition ins Spiel. Die DKR D003 hat überhaupt nichts damit zu tun.

    Ein neuer Versuch, um es klarer zu machen:

    Die im ersten Schritt einzig zu interpretierende DKR:

    Sofern beide Aufenthalte gemäß Abrechnungsbestimmungen (Näheres siehe dort) mittels einer Fallpauschale (DRG) abgerechnet werden, werden die Symptome/Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zusammen betrachtet. Auf diese Symptome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosendefinition anzuwenden.

    Es steht da nichts von einer chronologischen Abfolge! Es steht da "Zusammen", nicht "einzeln nach Auftreten/Vorliegen"! Darauf folgend ("zusammen") ist die DKR D002 Hauptdiagnosendefinition anzuwenden! Also kann genau das auch darin gelesen werden, was oben von mir dargestellt wurde! Hier gibt es keinen Ressourcenverbrauch heranzuziehen, die D003 oder sonstiges...

    Wie gesagt, ist es im Anfrageverfahren, ebenfalls wird es im Vorschlagsverfahren landen (eher weniger Chancen der Umsetzung...)

    Wenn dann eine Antwort kommt, ist es mir in beiden Richtungen Recht, solange es klar wird!

  • Moin moin Herr Selter,

    jetzt fange ich (glaube ich zumindest) an, Ihrer Sicht zu verstehen und stimme Ihnen dahingehend zu, dass man Ihre interpretation aus der DKR "Wiederaufnahme..." herauslesen kann.

    Bereits vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen, per Anfrageverfahren und/oder Vorschlagsverfahren eine verbindliche Klarstellung zu erwirken und danke für Ihre Geduld, Ihren Standpunkt heute noch einmal zu vertiefen.

    Im Grunde sehe ich es wie Sie: hauptsache der Sachverhalt wird eindeutig beschieden.

    Wenn Ihre Ansicht sich "offiziell" durchsetzt (oder klargestellt wird, dass es eigentlich immer schon so gemeint war), ist dass für mich (unabhängig von meiner derzeitigen persönlichen Sicht) auch in Ordnung und zu akzeptieren.