NUB - wer kann vereinbaren

  • Guten Morgen,

    § 6 Abs. 2 KHEntgG: Vereinbarung sonstiger Entgelte

    Vor der Vereinbarung einer gesonderten Vergütung hat das Krankenhaus bis spätestens zum 31. Oktober von den Vertragsparteien nach § 9 eine Information einzuholen, ob die neue Methode mit den bereits vereinbarten Fallpauschalen und Zusatzentgelten sachgerecht abgerechnet werden kann.

    Aufgrund dessen würde ich sagen, dass das nicht geht.

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo NuxVomica,

    siehe hier. "Nur diejenigen Krankenhäuser, welche innerhalb der definierten Frist einen NUB Antrag für die neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode eingereicht haben, können in die abschließenden Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern auf Landesebene treten." Also dürfte dies nicht möglich sein.

    MfG findus

    • Offizieller Beitrag

    Es ist ganz sicher nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau