Alkoholabhängigkeitssyndrom F10.2

  • Hallo.

    Seit kurzem beschäftigt uns und eine grosse Krankenkasse die Frage
    ob der ICD Kode F10.2 für ein "normales" Krankenhaus, ohne Psych., als Hauptdiagnose zulässig ist oder nicht. Anhand der DKR lässt sich das nicht wirklich eindeutig feststellen (DKR S.98 ).

    Für Diskussionsbeiträge wäre ich sehr dankbar.
    :itchy:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das überrascht mich doch ein wenig. Warum sollte es nicht für jedes Krankenhaus kodierbar sein?? Der Patient richtet sich doch nicht mit seinem Leiden oder Sucht nach der Versorgungsstufe/Fachabteilungszusammensetzung eines Krankenhauses?
    Die DKR geben das ganz bestimmt nicht vor! Dort ist geregelt, was Sie wann bei wem wie oft kodieren sollen (o.k., nicht immer....), aber nicht, dass Teile des ICD nur benutzt werden dürfen, wenn eine Psychiatrie ansässig ist.

    Gerade für die Nicht-Psychiatrien sind die DKR verfasst worden (denn die spielen bei den DRGs mit). Warum dann also in den DKR diese Kodes in Beispielen beschrieben sein sollten, wenn sie gerade NICHT von den Anwendern benutzt werden dürften, entbehrt jeder Logik.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Papiertiger
    Toller Name, pass bloß auf, dass kein Reißwolf in der Nähe ist!
    Bzgl F10.2, denke ich, dass die Alkoholkrankheit auch in nichtpsychiatrischen Abteilung kodiert werden darf. Gemäß dem Gebot der DKR, dass die zugrundeliegende Krankheit, den Krankenhausaufenthalt begründet, halte ich es für vertretbar z.B auch in einer Inneren Abteilung F10.2 als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn man dort die Begleiterkrankungen behandelt.
    Man kann mir natürlich entgegenhalten können, dass der Patient ja z.B wegen der Leberzirrhose in die Innere kam. Ja klar, aber entkräftet das die Kausalkette, dass die Leberzirrhose eine Folgekrankheit man könnte auch sagen eine Manifestation der Alkoholkrankheit ist.
    Es gibt ja bei den Kodierrichtlinien nicht den Begriff Folge von Alkoholkrankheit. Dann könnte man ja analog zum Schlaganfall z.B das Symptom(Folgekrankheit)als Hauptdiagnose verschlüsseln und als ND Folgen eines Schlaganfalls.Es steht auch nirgendwo, dass die F-Nummern
    nur in psychiatrischen Abteilungen kodiert werden dürfen.
    Wenn ich mir das alles noch mal so recht überlege könnte man auch anders herum argumentieren. Aber so ist das nun einmal im Wildwuchs des DRG Dschungels.
    Gruß Peter, fahre jetzt mit dem Fahrad heim, sieht nach Schauer aus!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo nochmal,

    ich hatte "Hauptdiagnose" in der Frage überlesen und dachte, es sei die Diagnose als solches gemeint.

    Trotzdem bleibt es bei der prinzipiellen Aussage, dass es nicht "verboten" ist, die F-Diagnosen in Nicht-Psychiatrien als HD zu kodieren. Klar muß aber sein, dass die DKR Hauptdiagnose angewendet werden muß. Ist die Aufnahme wegen der F..., ist diese zu kodieren. Aufnahme jedoch wegen z.B. Leberzirrhose, dann entsprechende HD und F... wird ND (wenn ND-Definition erfüllt).

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Hallo zusammen,

    früher hatten wir in der Psychiatrie öfter mal Patienten zum Entzug, die dann ins Delirium abgeglitten sind. Da dies ein lebensgefährlicher Zustand ist, sind wir dazu übergegangen, den Entzug bei entsprechender Gefährdung im Allgemeinkrankenhaus durchführen zu lassen, da dieses für solche Fälle besser ausgerüstet ist. Daher sind die F10.- durchaus angemessen auch als HD dort anzutreffen. Wenn der Patient dann körperlich und geistig einigermaßen fit in die Entwöhnung kommt, haben alle mehr davon.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.