Rückforderungen AWP sachlich-rechnerische Prüfung

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne herausfinden, wie sie mit der aktuellen Problematik in Sachen Rückforderung von Aufwandspauschalen wegen der sachlich-rechnerischen Prüfung umgehen.

    Problem:

    Massenrückforderungen v. AWP für Aufnahmen zwischen dem 01.01.2014 und 31.12.2015 (wurden fristgerecht angezeigt)

    Der Beschluss des BVerfG vom 26.11.2018 (AZ 1 BvR 318/17, 1 BvR 1474/17 und 1 BvR 2207/17) fiel natürlich nicht zu Gunsten der KH aus, weshalb auf den ersten Blick die Rückforderung der AWP rechtmäßig ist.

    Meine Frage:

    Geben sie die Fälle in Klage und beruft euch auf Vertrauensschutz, der neuen Verjährungsfrist gemäß § 109 Abs. 5 SGB V / § 325 SGB V oder wird nur geprüft, ob die Fallgestaltung eher als Auffälligkeitsprüfung zu werten ist und zahlt die übrigen AWP zurück.

    Viele Grüße

  • Hallo,
    klassischer Fall für eine juristische Fallberatung. Besprechen Sie das mit Ihrem Juristen und ziehen Sie Ihre KH-Leitung dazu. Es geht um das Einschätzen von Prozessrisiken und und um die Klagefreudigkeit bzw. die Vermeidung von Klagen. Und da tickt jeder anders. Ein Vergleich wäre auch eine Option.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch