Aggregatwechsel CRT-D

  • Liebes Forum,

    handelt es sich bei den Eingriffen im AOP-Katalog um eine abschließende Liste? Wir haben aktuell ein Negativgutachten mit Ablehnung der stationären Durchführung bei Aggregatwechsel (drohende Baterieerschöpfung) eines CRT-D. Als Begründung wird angeführt, dass es sich um einen Eingriff der Kategorie 1 handelt. Ich finde den kodierten OPS aber nicht gelistet. (5-378.5e)

    Kann ich damit argumentieren oder gibt es noch weitere (medizinische) Gründe, weswegen ein Schrittmacherwechsel gelistet ist, ein Defi allerdings nicht? (Bin eher in den chirurgischen Fächern Zuhause und daher mit Schrittmachern bzw. Defis nicht so vertraut)

    Vielen Dank und mit lieben Grüßen

    Cyre

  • Hallo Cyre,

    ich habe mal die Leitlinie zur Implantation von Defibrillatoren aus 2006 angehängt. Dort wird eine 48 stündige stationäre Überwachung postoperativ gefordert (Seite 698).

    Gruß Elsa

    Hallo,

    die ist "uralt" und man kann sich seit dem Konsenuspapier 2017 nicht mehr darauf berufen, somit ohne Komplikation max. 1BT bei Implantation. Wechsel ist da noch schwieriger...

    MfG

    rokka

  • Hallo Cyre,

    das dürfte eine falsche Information der KK sein. Aggregatwechsel für Defis sind nicht im AOP Katalog hinterlegt.

    Ich habe aktuell wieder eine Vorort-Prüfung bezüglich Schrittmacher -und Defi-Aggregatwechsel hinter mir.

    Ich würde da noch einmal nachfragen, ob sie sich vertan haben und vielleicht den CRT-D einem Schrittmacher zugeordnet haben.

    Wobei der OPS ja schon deutlich ist.

    Defi-Aggregatwechsel sind bei uns immer Tagesfälle, in Ausnahmen sogar zwei Tage VWD.

    Liebe Grüße

  • Das der OPS nicht im AOP-Katalog gelistet ist hat überhaupt keine Relevanz?

    Grüße

    Das trifft zum Beispiel auf Ereignis-Recorder-Implantationen zu.

    Die sind auch nicht gelistet im AOP-Katalog und trotzdem ambulant zu erbringen.

    Stationär meines Erachtens nur in bestimmten Konstellationen (TIA, Hirninfarkt, usw.)

  • Hallo zusammen,

    da stellt sich dann wieder die Frage, wie die Kassen sich die Abrechnung vorstellen, wenn der OPS nicht im AOP gelistet ist, es geht halt nicht, die Leistung stationär erbringen zu lassen und dann im Nachgang eine lange Nase zu machen. M.E. hilft es hier dann nur, die Patienten vorab zu ihrer KK zu schicken, damit die bestätigen, dass grds. ein stationärer Aufenthalt "genehmigt" wird (und zwar ohne den Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung), falls dies nicht erfolgt, dann unter Verweis auf fehlende ambulante Abrechenbarkeit seitens des KH zum niedergelassenen Kardiologen schicken und schauen, ob der das ambulant macht... Laut MDK-Reformgesetz soll ja der AOP-Bereich noch ausgebaut werden, evtl. kommt dann noch einmal Bewegung in die Sache.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,

    das mit dem Konsensuspapier ist mir natürlich bekannt. Es stellt sich dennoch die Frage, ob eine Leitlinie die es gibt, dadurch unwirksam wird? Ich denke nicht! Es wäre ja ein Einfaches, die Leitlinie nach all der Zeit zu überarbeiten. Übrigens hat sich letztes Jahr unser SG dieser Meinung angeschlossen.

    Gruß Elsa

  • Hallo,

    @ RA Berbuir: dann hoffen wir mal, dass die Prüfung des Defis früh genug erfolgt und die Batterie noch genug Power hat um den Verfahrensweg zeitlich einzuhalten ;)

    Elsa: erstaunlich nettes SG! obwohl sich im Konsensuspapier die deutsche kardiologische Gesellschaft mit dem MDK geeinigt hat?!

    seit 2006 sind weit über 10 Jahre vergangen mit Erfahrungen etc. (dass man z.B.Herzkatheter ambulant macht hat früher auch nie jemand gedacht)

    Aber es sind doch hier Wechsel gemeint (Schnitt, Agreggat ab und neues ran mit Wund- und Wertekontrolle am nächsten Tag, an den Sonden nichts weiter gemacht) was passiert denn bei den Defiwechseln am 2.zum 3.Tag oder was macht ihr denn besonderes in der Zeit um den Aufenthalt weiter zu rechtfertigen (nicht falsch verstehen ich war auch immer befürworter der 2 Tage aus Sicherheitsgründen aber die Doku der Kollegen gab oft nicht viel her...)

    MfG

    rokka