Revision ohne Wechsel einer Endoprothese am Ellenbogengelenk 5-825.01

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    Frage zu OPS 5-825.01 Revision ohne Wechsel einer Endoprothese am Ellenbogengelenk

    OP Diagnosen:

    Z.n. Plattenosteosynthese Olecranon und Radiuskopfprothese, Posttraumatische Ellenbogensteife und posttraumatische posterolaterale Rotationsinstabilität

    Operative Therapie:

    Ziel der OP war es, festzustellen, ob die Prothese zu hoch eingebracht wurde. Hierzu war die sorgfältige Freilegung (Arthrolyse, Debridement und Bridenlösung) der Prothese erforderlich.

    Erfahrungsgemäß gestaltet sich dies äußerst schwierig mit deutlich höherem Aufwand im Vergleich zu einer Arthrolyse ohne Radiuskopfprothese, da um Radiuskopfprothesen meist ausgeprägte Verwachsungen entstehen, die sehr schwierig zu resezieren sind.

    Hätte sich der Verdacht des Overstuffings bestätigt, hätte die Radiuskopfprothese gewechselt werden müssen. Eine LUCL-Plastik bei zu hoch eingebrachter Prothese, hätte den Druck auf das Capitulum stark erhöht und ggf. erhebliche Knorpelschäden verursacht.

    Eine Revision der Endoprothese (ohne Wechsel) bedeutet unseres Erachtens die Freilegung bzw. Darstellung derselben. Wenn die Prothese dann unter dem Verdacht eines Overstuffings geprüft wird und dazu ein reeller operativer Aufwand im Sinne der Freilegung mittels Arthrolyse erforderlich ist und auch nachweislich durchgeführt wird, ist der OPS Code 5-825.01 dann anzuwenden? (ja oder nein?), unabhängig davon, ob dies offen oder auf arthroskopische Wege erfolgt?

    Im vorliegenden Fall der Radiuskopfprothese ist der operative Aufwand einer arthroskopischen Freilegung ganz erheblich größer als das offen chirurgische Prozedere.

    Bitte um Ihre Einschätzung. Vielen Dank.