Zahnarzt als MDK-Gutachter

  • Guten Tag!

    In letzter Zeit sehe ich gehäuft MDK-Gutachten, bei denen der Gutachter ein Zahnarzt ist. Es handelt sich um u.a. um Fälle aus der Visceralchirurgie und Neurologie. Bei keinem dieser Fälle besteht ein Zusammenhang mit Erkrankungen aus den zahnärztlichen Bereich.

    Ist das rechtlich gesehen in Ordnung?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo,

    ich habe in meiner bisherigen Laufbahn selten Gutachten gesehen, bei denen der Gutachter aus der entsprechenden Fachdisziplin stammte. Also genauso die Beurteilung von komplexen kieferchirurgischen Eingriffen durch einen "Bauchchirurgen". Und zumeist werden die Gutachten doch eh von nicht-Medizinern bis zur Unterschriftsreife vorbereitet - den Glauben an fachlich fundierte MDK-Gutachten habe ich schon vor einer Weile verloren, darauf kann man dann wohl nur vor Gericht bei Bestellung eines Sachverständigen hoffen.

    Grüße aus Sachsen,

    Cyre

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    http://berufskrank.de/Berufskrankhei…tachten2004.pdf

    4.-8. Mai 1993: Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung auch für die Gutachtertätigkeit. S. 8 II. Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung 1. Abs. BSG-Urteil vom 29.9.1999 - B6 KA 38/98 R zur Einhaltung der Fachgebietsgrenzen.

    „Die Gründe, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Senats unter verfassungsrechtlichen Aspekten für die Aufgliederung der ärztlichen Tätigkeit in verschiedene Fachdisziplinen und die Notwendigkeit der Beschränkung des für ein Fachgebiet zugelassenen Arztes auf die Tätigkeit in diesem Fachgebiet angeführt worden sind, haben weiterhin Gültigkeit.“


    OLG Koblenz: Urteil vom 24.06.2002 - 14 W 363/02 (ArztR 8/2003, S. 226). Dem Sachverständigen wurde seine Entschädigung gemäß § 3 Abs. 1 ZSEG verweigert, da er vorab hätte erkennen müssen, dass das von ihm erwartete Gutachten Fragen betraf, die „außerhalb seines Fachgebietes“ lagen.


    Protokoll der 1. Sitzung der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK am 25.6. 2003 in Kön:

    TOP 4 Seite 12: „Gebietsferne Gutachten sind prinzipiell abzulehnen“. Ausnahme: Unfallchirurgie/Orthopädie wegen der Nähe und Gemeinsamkeit der beiden Fachrichtungen.


    Und

    • Insbesondere aber der Umstand, dass Dr. S_Chirurg ist und er damit fachfremd eine Leistungsbeurteilung nephrologischer und psychiatrischer Erkrankungen vorgenommen hat, steht seiner Einschätzung entgegen.“

    Az.: L 5 KR 182/12 B ER

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/expor…xportformat=PDF


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Tag!

    Aber o.g. Zahnarzt bewertet auch die Indikation zur Behandlung auf einer Stroke-Unit. Das hat ja eher keinen sozialmedizinischen Charakter.

    Ich kann ja durchaus damit leben, wenn Gutachten durch fachfremde Ärzte erfolgen. Ich bearbeite als Gefäßchirurg ja auch internistische Fälle. Ich habe aber auch Humanmedizin studiert und durch die jahrelange Tätigkeit in der Klinik auch immer wieder Einblicke in die anderen Fächer. Beides hat ein Zahnarzt nicht!

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    „Zahnarzt bewertet auch die Indikation zur Behandlung auf einer Stroke-Unit“

    Bitten Sie um eine Stellungnahme (s.u.)

    Bundeszahnärztekammer
    Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

    Chausseestraße 13
    10115 Berlin

    Tel.: +49 30 40005-0
    Fax: +49 30 40005-200
    E-Mail: info@bzaek.de


    Gruß

    E Rembs

  • ...und sachlich fundierte Beschwerde bei den Kassen über die soweit erkennbar wiederkehrende mangelhafte Gutachterleistung. Wir haben auch einen Gutachter (-Büro oder man könnte es auch KkVZ nennen) da verdrehten die Kassenmitarbeiter teils schon die Augen wenn wir wieder mit einem hanebüchenen Gutachten ankamen, da gabs dann schon öfter schnell auf Kulanz die Kostenzusage oder damals in den Fallkonferenzen (mit MDK + Kasse). Ansonsten Klage .

    (apropos hab schon länger nichts neues mehr gehört/gelesen von "dem").

    MfG

    rokka